Diskussion:Liste der Äbte des Klosters Sankt Emmeram
Abtbischof
[Quelltext bearbeiten]Es gab in Regensburg, Passau, Freising, Würzburg usw. keinen Abtbischof. Siehe die Diskussionsseiten zu Gaubald, Baturich, Adalwin und Abtbischof! Wer das Salzburger Verbrüderungsbuch, in dem der Namenszusatz, ep & abb (episcopus et abbas) 784 erstmals auftaucht, als Gewähr für das neuzeitliche Konstrukt Abtbischof heranzieht und benutzt, soll bitte eine Quelle im frühmittelalterlichen Kirchenrecht benennen, in der von einem Abtbischof die Rede ist.
Im bayerischen Raum kann allein Willibald von Eichstätt, der zunächst an keine civitas mehr gebunden war, als amtierender Diözesan, der expressis verbis in einem Kloster lebte (Gebetsbund von Attingny, 762; MGH Conc. II, 1906, Nr. 13, S. 73), erfaßt werden. Recht besehen ist aber auch Willibald deswegen kein Abt- oder Klosterbischof irischen Zuschnitts, da er 742 zum Bischof von Erfurt bestellt und von Bonifacius für Erfurt geweiht worden war. Erfurt hatte sich bald als Bischofssitz erledigt, Willibald ging nach Eichstätt und trieb als Inhaber die bischöflichen Amtes die Organisation so voran, daß ab 745 von einem Bistum Eichstätt gesprochen werden kann. (nicht signierter Beitrag von 77.5.132.27 (Diskussion) 19:51, 22. Mai 2015 (CEST))
- Was schlägst Du also statt "Abtbischof" für eine Überschrift vor? rector oder presul monasterii? Oder gibt es dafür auch eine deutsche Entsprechung?? (Vielleicht kannst du ja auch anstatt zu zetern, gleich den Artikel Abtbischof samt deinen Quellen entsprechend überarbeiten. Die Wikipedia ist nur so gut wie die Summe seiner Mitarbeiter - und wenn du ein Fachmann bist, sei hiermit herzlich eingeladen!) --HerrZog (Diskussion) 20:04, 22. Mai 2015 (CEST)