Diskussion:Liste der Baudenkmäler in Hamm
Listen
[Quelltext bearbeiten]Anscheinend sind alle Quellen kaputtgegangen. Die PDF habe ich noch auf dem Rechner daheim. Wie damit umgehen? -- smial 11:43, 18. Okt. 2011 (CEST)
Bewegliche Denkmäler
[Quelltext bearbeiten]Was bedeutet "Konformität herstellen" in Verbindung mit der Löschung der Einträge der beweglichen Denkmäler? In den Hammer Listen waren die halt drin. Beschreiben wir, was in den Quellen steht oder das, wie es eigentlich sein müßte? -- smial 11:47, 18. Okt. 2011 (CEST)
- §3 DSchG NRW Abs. 5 regelt: Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Hinsichtlich der Eintragung von beweglichen Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von ihnen besonders Ermächtigten gestattet. Im Klartext: Wir benötigen für jeden Einzelfall die Genehmigung des Besitzers, um die Information öffentlich zu machen. Die UDB kann im Regelfall, selbst wenn Sie es wollte, uns gar nicht die Erlaubnis erteilen. --cefalon
- Ich habe im Rahmen der Erstellung der letzten 165 Listen eine Menge Zeug von verschiedenen UDB gesehen, wo Sachen dabei waren, die eigentlich weder mir ausgehändigt werden durften noch im Internet veröffentlicht werden durften. Nur weil eine UDB einen Fehler macht, hat WP nicht das Recht, sich über die gesetzliche Grundlage zu stellen. Wir dürfen auch kein Bild veröffentlichen, das auf Basis einer Urheberrechtsverletzung bereits ins Internet gestellt wurde. --cefalon 12:29, 18. Okt. 2011 (CEST)
- Gut. -- smial 13:00, 18. Okt. 2011 (CEST)
Liste ergänzt
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mal die Liste lesbarer gemacht (Abk. ausgeschrieben) und Koordinaten eingefügt. Vorschlag: Man könnte die etwas zu lange Liste in die Stadtbezirke "zerlegen". Vielleicht hat ein Einheimischer Lust, dies zu machen und auch die fehlenden Bilder einzufügen? Mit herzlichem Gruß aus Bayern, --Didi43 (Diskussion) 17:04, 18. Jul. 2017 (CEST)