Diskussion:Liste der Ehrenbürger von Berchtesgaden
Hitler
[Quelltext bearbeiten]Hitler wurde die Ehrenbürgerschaft unstrittig durch den Kontrollrat entzogen. Insofern darf er nicht mit den anderen Personen gleichgestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle ob der Markt Berchtesgaden dazu redundant ebenfalls einen Beschluss gefaßt hat. Zudem sind die Ausführungen zur Beschlusslage hinsichtlich der Marktgemeinde Berchtesgaden unbelegt. --Nixx 20:22, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Lies bitte den Text unter Ehrenbürger - dort ist die Rede vom "Verlust der Ehrenbürgerrechte". Das ist nicht nur semantisch ein Unterschied. Und da seit 1948 bis in die jüngste Vergangenheit sich Städte und Kommunen in der Pflicht sahen, auch eigenständig A.H. die Ehrenbürgerwürde zu entziehen, es zudem auch durchaus so manche Kommune gab, die A.H. erst gar keine verliehen haben, finde ich durchaus, dass A.H. hier gleichermaßen noch als "gleichberechtigter" Teil der Ehrenbürgerliste Berchtesgadens dargestellt werden sollte. Etwas nicht Getanes zu referenzieren, ist schlechterdings unmöglich. Wenn einer hier Belege beibringen müsste, wärest du das: Und zwar für die eigenständige Aberkennung bzw. Distanzierung durch einen Berchtesgadener Gemeindratsbeschluss. Ohne es belegen zu können, weiß ich, dass dir das nicht gelingen wird ... ;-) --HerrZog 00:29, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Du zitierst falsch, es heißt dort: "Verlust des Ehrenbürgerrechts". Ebenfalls ist nicht nachvollziehbar, was ein zusätzlicher Beschluss des Gemeinderates bringen würde. Auch Deine Ausführungen zur Beweispflicht widersprechen den Wikiregeln. Du willst in der Fußnote stehen haben, dass die Marktgemeinde Berchtesgaden die Ehrenbürgerwürde nicht aberkannt hat, dann musst Du diesen Sachverhalt auch beweisen. --Nixx 19:54, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Sorry, aber da bist du im Irrtum. --HerrZog 00:31, 22. Okt. 2008 (CEST)
- In beiden Fällen klar Nein! Zudem fehlt Deiner Behauptung jegliche Begründung. --Nixx 19:41, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Sorry, aber da bist du im Irrtum. --HerrZog 00:31, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Du zitierst falsch, es heißt dort: "Verlust des Ehrenbürgerrechts". Ebenfalls ist nicht nachvollziehbar, was ein zusätzlicher Beschluss des Gemeinderates bringen würde. Auch Deine Ausführungen zur Beweispflicht widersprechen den Wikiregeln. Du willst in der Fußnote stehen haben, dass die Marktgemeinde Berchtesgaden die Ehrenbürgerwürde nicht aberkannt hat, dann musst Du diesen Sachverhalt auch beweisen. --Nixx 19:54, 21. Okt. 2008 (CEST)
Wegen Eures kleinen Editwars, der mir meine Beobachtungsliste zubombt, habe ich die Liste erst einmal sperren lassen. Bitte nutzt zur Austragung Eures Disputs diese Seite.
Anzumerken ist, dass A.H. zumindest in einer unabhängigen Sekundärquelle (Spielmann) als Ehrenbürger gelistet ist, ohne dass dort etwas von Aberkennung steht. Die zahlreichen Zitate aus den jeweiligen Ratsbeschlüssen lassen den Schluss zu, Spielmann stand bei Erstellung seines Buches in Kontakt mit den jeweiligen Kommunalverwaltungen. Ich schlage das aber gerne noch einmal nach. Somit wäre zumindest mit dieser Quelle belegt, dass es in Berchtesgaden - unabhängig von der Direktive des Kontrollrats - keinen förmlichen Beschluss zur Aberkennung gegeben hat, so wie es im benachbarten Bad Reichenhall und Traunstein eben sehr wohl der Fall war.
Es wäre schön, wenn Ihr, die Ihr ja offenbar beide näher am Ort seid, versucht, die Sperre der Liste zu nutzen und direkt einmal im Stadtarchiv nachfragt. Möglicherweise steht auch in der mehrbändigen Chronik des Ortes dazu etwas. -- Triebtäter 21:10, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe es auf keinen edit-war angelegt, sehe anhand meiner Argumentation auch keine Berechtigung und bezüglich der umfassenden Form meiner Referenzierung auch keinen Grund zu einem diesbezüglichen Vorwurf an meine Adresse. Zur Klärung des Sachverhalts habe ich gerade - allerdings unter meiner Wiki-Nickname-Adresse - eine entsprechende Anfrage um einen schriftlichen Quellenbeleg über eine etwaige Aberkennung A.H.s an die Marktgemeinde Berchtesgaden gemailt. Mal sehen, ob diese Anfrage in der Gemeinde ankommt und beantwortet wird. --HerrZog 00:42, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das ist die richtige Vorgehensweise HerrZog. Da brauch ich dann nicht mehr groß zu betonen, dass der betreffende Inhalt von Dir bisher unbegründet ist. --Nixx 22:26, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für dein Einverständnis! Zu deinem Nachsatz barmherziges Schweigen ... --HerrZog 23:10, 23. Okt. 2008 (CEST)
http://www.sueddeutsche.de/panorama/353/314253/text/ -- Triebtäter 23:59, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Danke! Genau dieses darin vorgestellte Beharrungsvermögen suche ich hier zu dokumentieren bzw. dagegen anzuargumentieren ... --HerrZog 00:09, 24. Okt. 2008 (CEST)
Nixx hat mit Verweis auf eine Nachricht um die "bestätigte Aberkennung" der Marktgemeinde ihm Berchtesgadener Anzeiger den Eintrag im Artikel geändert - ich habe das zurückgesetzt, weil ich trotz mehreren entsprechenden Suchbegriffen nichts im Online-Archiv des Berchtesgadener Anzeigers gefunden habe. Ich bitte also um die Überschrift oder eine exakte Textzeile, um den Eintrag bestätigen zu können. --HerrZog 01:05, 22. Dez. 2008 (CET)
- Das Online-Archiv ist nicht vollständig. Der Beleg ist regelkonform! Ich finde es langsam unerträglich was Du hier treibst - wenn Dir eine Quelle nicht bekannt ist, dann gibt es sie wohl nicht? --Nixx 12:27, 22. Dez. 2008 (CET)
- Nach Einholen entsprechender Erkundigungen kann ich nunmehr die Angaben von Nixx bestätigen - womöglich ist ja der Eintrag in Wikipedia und meine Anfrage vom 23. Okt. 2008 s.o. sogar Auslöser für die späte Einsicht des Marktgemeinderats. Das wäre dann doch ein sehr schöner Erfolg. Es bestätigt sich damit aber auch, dass vorher keine aktive Aberkennung seitens eines Berchtesgadener Marktgemeinderates erfolgt war. Jedenfalls ist für mich diese Angelegenheit damit nun erledigt.
- Nixx, in Sachen "Unerträglichkeiten" kennst du dich wahrscheinlich besser aus als ich - vielleicht können wir uns ja wenigstens auf das Einhalten der weihnachtlichen Friedenspflicht verständigen ... ;-) --HerrZog 16:14, 22. Dez. 2008 (CET)
Hitler wurde die Ehrenbürgerschaft unstrittig durch den Kontrollrat entzogen
[Quelltext bearbeiten]Die Behauptung, Hitler wäre die Ehrenbürgerschaft durch den Kontrollrat entzogen worden, ist unzutreffend. Der Entzug der Ehrenbürgerschaft war nach der Kontrollratsdirektive 38 eine Sühnemaßnahme bei einer Verurteilung als Kriegsverbrecher. Zu einer derartigen Verurteilung Hitlers ist es bekanntlich nicht gekommen.--Gloser 23:29, 6. Feb. 2011 (CET)