Diskussion:Liste der Fürsten im Norddeutschen Bund
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Airwave2k2 in Abschnitt Lemma zu: Liste der Herrscher im Norddeutschen Bund
Lemma zu: Liste der Herrscher im Norddeutschen Bund
[Quelltext bearbeiten]Ich hab die Einfügung erstmal gesichtet im NDB-Artikel bei deiner neu angelegten Liste. Allerdings bin ich mit der Lemmawahl nicht zufrieden und würde auf Herrscher plädieren, auch wenn sich Fürsten von Firsten also Ersten ableitet, so ist Herrscher der heute geläufiger Begriff. Zudem ein König tunlichst nicht unter Fürsten eingeordnet werden mag, wie der von Sachsen oder Preußen. --Airwave2k2 (Diskussion) 02:18, 16. Jun. 2015 (CEST)
- Also, ich habe das Lemma analog zu Liste der Fürsten im Rheinbund, Liste der Fürsten im Deutschen Bund und Liste der Fürsten im Deutschen Kaiserreich gewählt. Außerdem wären alle diese im alten "deutschen" Reich (HRR) Reichsfürsten gewesen. Schlussendlich wäre dieses Lemma auch deshalb nicht sehr sinnvoll, da alle Mitgliedsstaaten mit Beitritt zum Norddeutschen Bund große Teile ihrer Souveränität verloren. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 16:49, 16. Jun. 2015 (CEST)
- Wenn du es so schreibst, ist mir schon verständlich warum du dich an der Lemmagebung in dieser Epoche hälst. Dann ist aber mMn nicht nur dieses Lemma falsch sondern ebenso die der anderen Listen. Immerhin sprechen wir von Herrscherhäusern. Herrschertitel sind halt die Bezeichnung von Herrschern und Fürst ist nur einer der Ränge, auch wenn er ursprünglich den Herrschaftsrang an sich bezeichnete. Ich halte Fürsten in diesem Sinn für einen Anachronismus. Nicht zuletzt da eben mit dem WK von 1815 das HRR untergangen war im Staatsrechtlichen Sinn und die Reichsfürsten als solche nicht mehr amtlich gebote erteilten, sondern nunmehr nur noch für das eigene Herrschaftsterritorium gebierterisch auftraten. Mit der Souveränität an sich hat das nix zu tun. --Airwave2k2 (Diskussion) 12:41, 17. Jun. 2015 (CEST)
- @Airwave2k2: Zum Reichsfürstenstand im HRR gehörten Erzherzöge (gab es nur bei den Habsburgern), Großherzöge, Herzöge, Fürst(erz)bischöfe, Fürstpröpste, Fürstäbte, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Fürsten. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 12:18, 20. Jun. 2015 (CEST)
- Und natürlich alle Kurfürsten. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 12:19, 20. Jun. 2015 (CEST)
- @Universal-Interessierter Das ist mir schon bewußt das es im HRR eben Fürsten mit diversen Fürstentiteln gab. Nur ist das HRR untergegangen mit dem WK und in Folge der DB entschanden, wo zwar die Herrscher ihre ehemaligen Titel durchaus weitertrugen, aber eben man nicht mehr von Fürsten an sich sprechen sollte sondern der Begriff sich verallgemeinert zu Herrschern darunter Fürsten Grafen Barone und das ganze Geraffel. --Airwave2k2 (Diskussion) 01:49, 23. Jun. 2015 (CEST)
- Wenn du es so schreibst, ist mir schon verständlich warum du dich an der Lemmagebung in dieser Epoche hälst. Dann ist aber mMn nicht nur dieses Lemma falsch sondern ebenso die der anderen Listen. Immerhin sprechen wir von Herrscherhäusern. Herrschertitel sind halt die Bezeichnung von Herrschern und Fürst ist nur einer der Ränge, auch wenn er ursprünglich den Herrschaftsrang an sich bezeichnete. Ich halte Fürsten in diesem Sinn für einen Anachronismus. Nicht zuletzt da eben mit dem WK von 1815 das HRR untergangen war im Staatsrechtlichen Sinn und die Reichsfürsten als solche nicht mehr amtlich gebote erteilten, sondern nunmehr nur noch für das eigene Herrschaftsterritorium gebierterisch auftraten. Mit der Souveränität an sich hat das nix zu tun. --Airwave2k2 (Diskussion) 12:41, 17. Jun. 2015 (CEST)