Diskussion:Liste der Kulturgüter in Gampelen

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Funck77 in Abschnitt Objekte des kantonalen Inventars, Erklärung
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Objekte des kantonalen Inventars, Erklärung

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Hi alle, besten Dank für's Einpflegen der sogenannten K-Objekte (kantonal geschützte Objekte). Aus meiner Sicht müssten die als Kulturgüter (national und regional) und die K-Objekte entweder in separaten Liste geführt werden, oder mindestens im Artikel die Unterschiede der beiden Kategorien ausgeführt werden, denn Kulturgüter national/regional und K-Objekte sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Der Eintrag als K-Objekt (im Grundbuch) ist stärker bindend als der Eintrag im Kulturgüterregister, der eigentlich nur im Kriegsfall zum Tragen kommt. Ein als Kulturgut von nationaler Bedeutung eingestuftes Objekt bedeutet in Friedenszeiten lediglich, dass sich der Bund (BAK) bei Renovierungsarbeiten an den Kosten beteiligen kann. K-Objekte hingegen müssen vom Kanton Bern bei Renovationen subventioniert werden. – Aber ich befürchte, dass mein Vorschlag zu spät kommt oder nicht verstanden wird. Bref: Die KGS-Klassierung (nach A / B / C) war ursprünglich in der Tat gedacht als Schutzstufen eidgenössisch, kantonal, kommunal. Umgesetzt ist dies per Stand heute in der Schweiz nicht nach diesem Schema. Einen "Bundesschutz" als solches gibt es nicht. Kantonale Denkmalschutzobjekte haben nicht mit der B-Liste zu tun und kommunal geschützte Objekte gibt es im Kanton Bern ohnehin nicht; der Kanton Bern kennt "erhaltenswert". Eine leider nur schwer verständliche Kategorie. Ein Inventar der C-Objekte gibt es nur in vereinzelten Fällen. Auch im Aargau sind die kommunalen Schutzobjekte nicht deckungsgleich mit den C-Objekten. Brevissima: Das Kulutrugüterinventar und das Denkmalschutzinventar haben nichts miteinander zu tun. Etwa so wie Äpfel und Birnen. Vili Grüess --Funck77 (Diskussion) 13:57, 27. Sep. 2019 (CEST) (Beauftragter für Kulturgüterschutz des Kantons Aargau a.D.; Kommandant Kulturgüterschutz der Stadt Bern a.D.).Beantworten