Diskussion:Liste der Landvögte von Rügen
Die Landvögte von Rügen waren keine Herrscher sondern im wesentlichen Beamte und Gerichtsherren, ähnlich den Ministerialen. Ihre Funktion war eher eine Mischung aus Landrat, Polizeipräsident und Oberlandesgerichtspräsident. Rügen war auch keine Exklave des pommerschen Herzogtums, die eigentliche Verwaltung erfolgte durch den jeweiligen herzoglichen Hof. Erst die Schweden führten mit dem Statthalter bzw. Generalgouverneur einen mit relativ weitgehenden Vollmachten ausgestatteten Regierungsbeamten als Vertreter des Königs ein. --Erell 14:34, 27. Nov. 2010 (CET)
- Aha. thx! Nur: Im Artikel Landvogt heißt es aber "Herrschaftsvertreter", also doch vom Herrscher Autorisierter, also für Otto-WP-Verbraucher Quasi-Herrscher. Könntest du das dort bitte etwas nachvollzehbarer machen?-- 9mag 15:23, 27. Nov. 2010 (CET)
- Bei Vogt ist das ganze vielleicht etwas ausführlicher dargestellt, siehe dazu den Abschnitt Vogt#Vogtei als Bezeichnung für Gerichtsherrschaft. Bei den rügischen Vögten blieb zuletzt eigentlich nur die Funktion des Justizbeamten übrig. Bei anderen Vögten oder Landvögten im HRR mag das durchaus anders gewesen sein. Auch die Funktion bei Kategorie:Liste (Herrscher) aufgeführten Präfekten und Statthalter ist in verschiedenen Geschichtsepochen und Ländern nicht einheitlich. Ein Herrschaftsvertreter ist nicht unbedingt ein (Quasi-)Herrscher. Ein Minister, der für seinen anderweitig beschäftigten Feudalherren die Regierungsgeschäfte führte, war deshalb immer noch nicht Herrscher. Die Artikel Vogt und Landvogt sehen etwas nach Minenfeld aus, da sollte man schon passende Literatur zur Hand haben, wenn man da eingreifen wollte. Gruß --Erell 16:02, 27. Nov. 2010 (CET)
Landvogt vor 1325
[Quelltext bearbeiten]Klempin & Kratz nennen für das Jahr 1322 Guzlaf Zum als Landvogt auf Rügen, hier: [1] - wie damit umgehen? War das Amt des rügischen Landvogts ggf. bereits vor dem Ausgang der Wizlawen etabliert? -- Lars Severin 10:13, 25. Jan. 2011 (CET)
- Zu Klempin und Kratz habe ich eigentlich mehr Vertrauen als zu Kneschke, deshalb halte ich es durchaus für möglich, dass dieses Amt und die dazugehörigen Strukturen bereits früher existierten. Die Sache mit Guzlaf Sum sollte möglichst durch weitere Literatur verifiziert und belegt werden, eventuell tauchen ja noch andere „vor“–pommersche Landvögte auf. --Erell 11:59, 25. Jan. 2011 (CET)
- Grümbke (1819) [2]: drückt sich da unter A,1., wie ich es lese; zurückhaltend bzw. vorsichtig aus: Die Landvogtei, oder das Landgericht. Eine sehr alte Rechtsbehörde, welche vermuthlich unmittelbar nach dem Aussterben des rügianischen Fürstenhauses auf der Insel errichtet ward. Die Liste welche dann spätere Autoren übernommen haben (bspw. Zedlitz [3]), beginnt auch bei ihm mit Stoislav Putbus im Jahre 1326 [4]. Klempin & Kratz sind wohl in der Tat Kneschke vorzuziehen, das sehe ich ebenfalls so, jedoch sind auch diese nicht frei von Fraglichkeiten. Fazit: nur Indizien bisher, es muss wohl vorerst offen bleiben, ob es bereits während der "Eigenständigkeit" Ländvögte auf Rügen gab. -- Lars Severin 13:25, 25. Jan. 2011 (CET)