Diskussion:Liste der Nationalstrassen der Schweiz
Nationalstrassen 3.Klasse sind nicht vignettenpflichtig
[Quelltext bearbeiten]Auf den Nationalstrassen besteht nicht generell Vignettenpflicht, Beleg: Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabe-Verordnung, NSAV) vom 26. Oktober 1994 Stand am 1. Januar 1996: Art. 1 Abgabepflicht 1 Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von je 3,5 t, die auf Nationalstrassen erster oder zweiter Klasse verkehren, ist eine jährliche Abgabe von 40 Franken zu bezahlen; (nicht signierter Beitrag von Aronexis (Diskussion | Beiträge) 21:55, 6. Aug. 2010 (CEST))
Danke. Ist eingearbeitet. --testtube 21:22, 20. Okt. 2011 (CEST)
Hab' das Thema nun doch komplett rausgenommen. Es handelt sich um ein Detail, das wohl beim Hauptartikel ganz ausreicht. --testtube 23:11, 20. Okt. 2011 (CEST)