Diskussion:Liste von Grundgesetz-Kommentaren
Farbe
[Quelltext bearbeiten]Müssen die Kästen wirklich so knallgelb sein? Das tut ja in den Augen weh! --wau > 21:07, 28. Mai 2007 (CEST)
- Nein, natürlich nicht. Ich habe mich von der Cover-Farbe des Münch-Kunig inspirieren lassen, bin aber für andere Ideen offen (vielleicht ein dezenteres Gelb oder dieses hier? Oder langweiliges grau? Gruß, Aspiriniks 13:22, 29. Mai 2007 (CEST)
P.S. ich habe gerade das dezente Gelb im Artikel eingebaut -- Aspiriniks 13:29, 29. Mai 2007 (CEST)
Kurt-Georg Wernicke
[Quelltext bearbeiten]Kurt-Georg Wernicke war der erste Autor im Bonner Kommentar zum Grundgesetz von 1950 und hat dort den Grundrechtekatalog aber auch zur Vorgeschichte des Bonner Grundgesetzes geschrieben. Das Löschen ( Ausradieren ) des Namens Kurt-Georg Wernicke ist daher nicht hinnehmbar, es kommt einer Fälschung gleich. Wernicke wird z.B. in der ersten Entscheidung des BverfG zum sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zitiert. ( BverfGE 2, 121, Zitat: vgl. hierzu Bonner Kommentar zum GG, 1950, Anm. II 1 f ß zu Art. 19 ) Noch bis zur 79 Lfg. März 1997 wird Wernicke im Autorenverzeichnis gelistet.-- 91.16.170.21 09:42, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Wie wäre es, wenn Du einen Artikel über ihn anlegst? Am Bonner Kommentar haben so viele Autoren mitgewirkt, daß man nicht alle hier nennen kann, daher versuche ich, rote Links weitgehend zu vermeiden. Gruß, Aspiriniks 09:47, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Dann lösch Du mal sofort alle anderen roten Links auch wenn Du nicht in einen gewissen Verdacht geraten willst. Kurt-Georg Wernicke war kein Nazi, was man von vielen anderen Kommentatoren des Bonner Grundgesetzes ausdrücklich nicht behaupten kann. -- 91.16.170.21 11:32, 3. Apr. 2010 (CEST)
- "Am Bonner Kommentar haben so viele Autoren mitgewirkt, daß man nicht alle hier nennen kann ...". Was ist denn das für eine enzyklopädische Aussage? Ist nicht genug Platz auf der Festplatte vorhanden? K.G. Wernicke war der erste Kommentator des GG schlechthin, also ist es wohl recht und billig ihn zu nennen, auch wenn derzeit noch kein Artikel über ihn existiert.--89.247.88.186 11:41, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Na, es steht ja nur noch einer drin, Löwer, und der ist so bekannt, daß man sich wirklich wundern muß, daß es keinen Artikel über ihn gibt. Über Wernicke hingegen habe ich im Internet nichts an biografischen Informationen gefunden, es gibt aber eine 1974 erschienene Festschrift zu seinem 65. Geburtstag. Eine bloße Nennung eines eher unbekannten Namens bringt dem Leser aber nichts. Eine Aufzählung von 300 Mitarbeitern, von denen viele eher unbekannt sind, bringt dem Leser erst recht nichts.
- Bei den anderen Kommentaren sind üblicherweise diejenigen Autoren genannt, die im größten Umfang beigetragen haben, das kann man beim Bonner Kommentar angesichts der Neubearbeitungen und des riesigen Umfangs kaum übertragen. Gruß, Aspiriniks 11:48, 3. Apr. 2010 (CEST)
- "Eine bloße Nennung eines eher unbekannten Namens bringt dem Leser aber nichts.". Ich denke das kann man so nicht stehen lassen. Was hat der Eintrag in einer Enzyklopädie mit der Bekanntheit eines Namens zu tun? Der Hinweis, dass K.G. Wernicke der erste Kommentator war, bringt gerade eine wichtige Information, auch wenn es über den Mann (noch) nicht viel im "Internet" zu erforschen gibt.--89.247.88.186 11:54, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Wieso unbekannt, ich habe mal gerade ins Regal gegriffen, weil mir der Name bekannt vor kam. "Der Parlamentarische Rat 1948-1949 Akten und Protokolle" Hrsg. NE: Wernicke, Kurt Georg, kann also in einen Satz mit Mangoldt, wobei ich den für einen Nazi halte, was man Wernicke nicht nachsagen kann. -- 217.229.122.98 12:02, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Aufgrund dessen, was er publiziert hat, ist nicht einmal klar, ob er die Relevanzkriterien erfüllt. Ob er Hochschullehrer war, konnte ich bisher nicht herausfinden. -- Aspiriniks 12:06, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Sorry, aber was gibt es hier für Relevanzkriterien zu erfüllen? Der Mann war Protokollfüher im Parlamentarischen Rat, hat für den Bundestag die Protokolle des Parlamentarischen Rates herausgegeben, immerhin der Verfassunggeber der Bundesrepublik Deutschland, und er war der erste und maßgebliche Kommentator des BGG! Ist das relevant genug? Wenn nicht, dann sollten alle anderen Kommentatoren verschwinden, die hätten daran gemessen weniger Relevanz. Eigenartige Diskussion.--89.247.88.186 12:13, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Siehe WP:RK. Parlamentsprotokollanten sind im allgemeinen nicht relevant, Universitätsprofessoren sind immer relevant, und bei Autoren hängt es (was ich auch nicht ganz sinnvoll finde) an der Anzahl der Bücher, deren Autor sie sind. -- Aspiriniks 12:17, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Hilfe! Reichen vierzehn Wälzer mit zigtausend von Seiten (Protokolle des Parlamentarischen Rates) nicht aus? Dann müssen alle anderen Kommentatoren gelöscht werden. Update: Mir scheint, Dir ist nicht klar, was die Protokolle sind, nämlich die einzigen und wissenschaftlich relevanten Kommentare zum Grundgesetz, alle anderen sind private Meinungen ohne rechtliche Bedeutung.--89.247.88.186 12:20, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Nein, Autoren des Werkes sind die Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Der Protokollant hat eben mitgeschrieben, das wird im Bundestag auch so gemacht, ohne daß die Protokollanten in den Protokollbänden überhaupt namentlich genannt würden. -- Aspiriniks 12:29, 3. Apr. 2010 (CEST)
- P.S. Mir scheint, daß Du recht wenig Ahnung von Jura hast. wenn Du in der Einleitung dem Link unter "interpretiert" folgst, landest Du auf Auslegung (Recht), wo Du sehen kannst, daß es verschiedene Auslegungarten gibt, von denen Du hier die "genetische Auslegung" vertrittst. -- Aspiriniks 12:29, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Es ist wie immer, WP interpretiert die Welt wie sie gemäß der Meinung der Autoren sein soll. K.G. Wernicke war der erste Kommentator des BGG. Das ist im Rahmen des Lemmas genug Relevanz. Die persönliche Ansprache zu meinen Ahnungen ist zu Ostern geschenkt. Wollten wir hier auf die Lebensläufe der Komentatoren eingehen, müssten die ganzen Nazis wie Maunz, Dürig, von Mangoldt usw. verschwinden--89.247.88.186 12:41, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Nein, im Gegenteil, es kann für Leser durchaus interessant sein, zu sehen, an welchen Kommentaren auffällig viele Nazis mitgeschrieben haben. -- Aspiriniks 12:46, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Aber wer der erste Kommentator war, soll nicht interessant sein?--89.247.88.186 12:47, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Keine Antwort mehr?--89.247.88.186 13:25, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Ich glaube, wir können wirklich mal zum Ende kommen. Nein, der erste Kommentator ist auch nicht wichtiger als der zwanzigste. Warum auch? Wenn seine Relevanz nachgewiesen und ein Artikel über ihn angelegt ist, kann er von meiner Seite aus gerne rein. -- Aspiriniks 13:34, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Keine Antwort mehr?--89.247.88.186 13:25, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Aber wer der erste Kommentator war, soll nicht interessant sein?--89.247.88.186 12:47, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Dann nenne mir doch bitte den Unterschied zwischen der Relevanz des ersten und des zwanzigsten.--89.247.88.186 13:52, 3. Apr. 2010 (CEST)
Aktualität
[Quelltext bearbeiten]Die Kommentare sollten mal auf Aktualität bezüglich der neuesten Auflage geprüft werden. Von Mangold Klein Starck weiß ich, dass es seit 2010 eine 6. Auflage gibt. Außerdem wäre es schön in den gelben Kästchen immer die aktuelle Auflage mit anzugeben. Das erleichtert die Übersichtlichkeit bezüglich der Aktualität ungemein. (nicht signierter Beitrag von 132.187.246.47 (Diskussion) 18:05, 1. Okt. 2010 (CEST))
- An sich ist in den gelben Kästchen immer die aktuelle Auflage mit drin, ich überprüfe gleich mal, wo es Aktualisierungsbedarf gibt. Gruß, Aspiriniks 19:15, 1. Okt. 2010 (CEST)
- Ist nun aktualisiert. Vom schmidt-Bleibtreu und vom Münch sind für den Herbst Neuauflagen angekündigt, aber noch nicht erschienen. -- Aspiriniks 19:53, 1. Okt. 2010 (CEST)
Neutralität
[Quelltext bearbeiten]In der LD wurde zu Recht angemerkt, dass die ungleiche Darstellung der "Sonstigen" entweder durch Quellen begründet oder behoben werden muss.Karsten11 (Diskussion) 18:59, 28. Mai 2012 (CEST)
- Ich habe mal "Neutralität" durch "Lückenhaft" ersetzt, da das erstens den Kern des Mangels besser trifft (Die vorhandenen Informationen sind nicht tendenziös, sondern nur unvollständig.) und zweitens eine detaillierte Aufforderung der Nutzer zur Mitarbeit bereits auf der Artikelseite (und nicht erst in der Disk) ermöglicht. --Knollebuur (Diskussion) 23:16, 28. Mai 2012 (CEST)
Trennen nach aktuellen und historischen Werken?
[Quelltext bearbeiten]Sollte die Liste nicht nach aktuellen und historischen Werken getrennt werden? Antike Texte sollten IMHO nicht zwischen aktuellen Loseblattsammlungen stehen. Wenn ja müssten wir aber festlegen, wo wir die Grenze ziehen wollen. Ich schlage mal 3 Jahre seit der Jahr der letzten Ausgabe / Ergänzungslieferung vor. Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 23:09, 15. Aug. 2021 (CEST)
- Würde das nicht Loseblattsammlungen zu sehr bevorzugen? Die Ergänzungslieferung betrifft wohl meist nur einen geringen Teil des Werkes. Und 3 Jahre scheinen mir recht wenig für große gebundene Werke zu sein. Beim Mangoldt–Klein–Starck waren es z. B. zuletzt 8 Jahre zwischen 2010 (umseitig genannte 6. Auflage) und 2018 (7. Auflage 2018).--Pistazienfresser (Diskussion) 23:21, 15. Aug. 2021 (CEST)
- Mangoldt–Klein–Starck habe ich mal aktualisiert. Und dass die Liste völlig veraltet ist, kommt hinzu. Aber zur Frage: Würdest du, von rechtshistorischen Fragestellungen mal abgesehen, einen zehn Jahre alten Kommentar überhaupt aufschlagen? Selbst zum GG? Oder einen achtjährigen? Diese Werke werden offenkundig nicht für Leser geschrieben, sondern für das Ego ihrer Autoren und für den Gewinn des Verlags auf Kosten der Universitäts- und Gerichtsbibliotheken. Wir könnten hier tatsächlich zwischen den praktisch relevanten Kommentaren und den vanity-Projekten unterscheiden. Ich bestehe auch nicht auf den 3 Jahren, aber wir sollten eine praktikable Grenze einziehen. Grüße --h-stt !? 20:25, 20. Aug. 2021 (CEST)
- Nein, das hier ist eine Enzyklopädie und kein Ratgeber für Jurastudenten. Das Alter eines Kommentars spielt keine entscheidende Rolle, natürlich muss man immer die seither erschienene Fachliteratur mit berücksichtigen und kann nicht davon ausgehen, durch das Lesen nur eines Kommentars alles über einen GG-Artikel zu wissen. Da könnten wir genausogut die GG-Artikel, die seit 3 Jahren nicht mehr verändert wurden, als "veraltet" kennzeichnen. -- Aspiriniks (Diskussion) 20:50, 20. Aug. 2021 (CEST)
- Mangoldt–Klein–Starck habe ich mal aktualisiert. Und dass die Liste völlig veraltet ist, kommt hinzu. Aber zur Frage: Würdest du, von rechtshistorischen Fragestellungen mal abgesehen, einen zehn Jahre alten Kommentar überhaupt aufschlagen? Selbst zum GG? Oder einen achtjährigen? Diese Werke werden offenkundig nicht für Leser geschrieben, sondern für das Ego ihrer Autoren und für den Gewinn des Verlags auf Kosten der Universitäts- und Gerichtsbibliotheken. Wir könnten hier tatsächlich zwischen den praktisch relevanten Kommentaren und den vanity-Projekten unterscheiden. Ich bestehe auch nicht auf den 3 Jahren, aber wir sollten eine praktikable Grenze einziehen. Grüße --h-stt !? 20:25, 20. Aug. 2021 (CEST)
- Update: Den Reich / Magdeburger sollten wir wirklich aus der Liste rausnehmen und nur noch unten als sonstigen aufführen. Der hatte nur eine Auflage 1998 und ist damit wirklich nur noch von historisch/konzeptionellem Interesse. Genau für solche Fälle gibt es ja unten die sonstigen. Grüße --h-stt !? 19:52, 21. Mär. 2024 (CET)
- Den Bereich unten gibt es nur, weil über die noch niemand etwas ausführliches geschrieben hat. Langfristig sollte es für alle Kommentare richtige Abschnitte geben. -- Aspiriniks (Diskussion) 19:59, 21. Mär. 2024 (CET)
- Was willst du denn zB über den genannten Reich / Magdeburger schreiben? Der ist doch ohne jegliche Wirkung geblieben. Man kann nur sagen, dass es ihn gab. Grüße --h-stt !? 17:45, 27. Mär. 2024 (CET)
- Den Bereich unten gibt es nur, weil über die noch niemand etwas ausführliches geschrieben hat. Langfristig sollte es für alle Kommentare richtige Abschnitte geben. -- Aspiriniks (Diskussion) 19:59, 21. Mär. 2024 (CET)
Möglicherweise wäre es sinnvoll, die einzelnen Abschnitte in eine große Tabelle zu überführen, die in einige Spalten sortierbar ist, z.B. "Jahr Erstausgabe" / "Jahr neueste Auflage (bzw. "fortlaufend")". Das wäre dann diskriminierungsfrei. --Knollebuur (Diskussion) 18:18, 26. Mär. 2024 (CET)
- Bloß nicht. Keine Tabelle. Stattdessen Fließtext mit einer Darstellung relevanter Aussagen. Wir sind hier ja kein Bibliothekskatalog (Richtlinie: WP:WWNI). Wenn es zu den Werken nichts zu schreiben gibt, gehören sie hier halt nicht rein. Grüße --h-stt !? 17:47, 27. Mär. 2024 (CET)
- Der jetzige Zustand ist eine unübersichtliche Liste, die über die Zeit gewachsen ist. Sortiermerkmal ist das Jahr der Ersterscheinung. Jetzt will jemand das Alter der letzten Auflage als über-/untergeordnetes Kriterium einführen. In einer Tabelle könnte sich das jeder sortieren wie er wollte. Und nebenbei viel Spaß bei der Aufstellung von Relevanzkriterien für Grundgesetzkommentare... --Knollebuur (Diskussion) 18:17, 28. Mär. 2024 (CET)
- Die RK sind unproblematisch. Jeder GG-Kommentar ist relevant, daran soll es nicht scheitern, ordentliche Texte über die Werke zu schreiben. Und die Listenhaftigkeit ist auch kein Problem, schließlich steht sie schon im Lemma. Als Ordnungskriterium finde ich die Erstauflage völlig OK, spreche mich aber seit langem dafür aus, die nicht mehr aktualisierten Kommentare in einen eigenen Abschnitt zu platzieren. Grüße --h-stt !? 17:15, 30. Mär. 2024 (CET)
- In einer Wiki-Tabelle kann man auch eine Spalte mit (kurzen) Fließtexten unterbringen. Zu deinen Antworten: Du schreibst doch oben, dass Du Einträge raus haben möchtest, zu denen kein Fließtext da ist ("kein Bibliothekskatalog"), dann wäre das also Dein RK. Und eine Trennung der Einträge nach "kürzlich aktualisiert" und "länger nicht mehr aktualisiert" bedeutet eine übergeordnete Sortierung nach diesem Merkmal, mit "Ersterscheinungsdatum" als sekundärem Merkmal. ---Knollebuur (Diskussion) 17:01, 2. Apr. 2024 (CEST)
- Die RK sind unproblematisch. Jeder GG-Kommentar ist relevant, daran soll es nicht scheitern, ordentliche Texte über die Werke zu schreiben. Und die Listenhaftigkeit ist auch kein Problem, schließlich steht sie schon im Lemma. Als Ordnungskriterium finde ich die Erstauflage völlig OK, spreche mich aber seit langem dafür aus, die nicht mehr aktualisierten Kommentare in einen eigenen Abschnitt zu platzieren. Grüße --h-stt !? 17:15, 30. Mär. 2024 (CET)
- Der jetzige Zustand ist eine unübersichtliche Liste, die über die Zeit gewachsen ist. Sortiermerkmal ist das Jahr der Ersterscheinung. Jetzt will jemand das Alter der letzten Auflage als über-/untergeordnetes Kriterium einführen. In einer Tabelle könnte sich das jeder sortieren wie er wollte. Und nebenbei viel Spaß bei der Aufstellung von Relevanzkriterien für Grundgesetzkommentare... --Knollebuur (Diskussion) 18:17, 28. Mär. 2024 (CET)