Diskussion:Livestreaming

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 93.222.140.44 in Abschnitt Rundfunklizenz und GG Art. 5
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Ausbau des Artikels

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Ich werde die Tage mal noch einen Überblick der für Live Streaming benutzbaren Software einstellen. Ich bitte dabei um Hilfe da auch ich nicht jede Streamersoftware kenne. Das Thema ist hochinteressant da immer mehr Inhalte im Netz gestreamt werden.

Hier ein paar Tipps:

VLC media player (open source)- Windows,Linux,Mac Windows Server 2003 (media streaming server)- windows

--tec 22:50, 12. Jun 2006 (CEST)

Beispiele zweckmäßig; Redundanzen?

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Wo wird Live-Streaming konkret angewendet? Youtube, Web-TV und Web-Radio sollten sowas sein. Gehört da z.B. 'Bildtelefonieren' auch dazu? Ist auch Echtzeit, sogar mit hohen Response-Anforderungen und auch in zwei Richtungen, wenn ich das richtig sehe.
Könnte/sollte man dieses Lemma evtl. mit Streaming Media zusammenfassen? Und auch wesentliche Teile aus Datenstrom? Mir scheinen da einige Redundanzen vorzuliegen. --VÖRBY (Diskussion) 19:44, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Optimierter Transfer?

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Aktualisierung: Im Artikel heißt es: "Ein Stream kann an tausende Zuschauer zugleich übertragen werden." Bedeutet das auch, dass die Transferlast bei der Übertragung optimiert wird? Z.B. dass die Daten zwischen allen (beteiligten) Vermittlungsknoten nur einmal übertragen werden und erst auf der Strecke zu den (vielen, Tausenden?) 'Endbenutzern' multipliziert werden? Live-Streaming wie TV (per Satellit nur 1 x senden und überall empfangen!) würde andernfalls alle relevanten (= beteiligten) Leitungen und ihre Vermittlungseinrichtungen ggf. millionenfach und weltweit (je nach Anzahl und Location der User) belasten - oder tut es das auch? --VÖRBY (Diskussion) 18:53, 5. Jan. 2020 (CET); Anpassung: --VÖRBY (Diskussion) 09:47, 6. Jan. 2020 (CET); präzisierte Frage: --VÖRBY (Diskussion) 17:34, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Beantwortung siehe Wikipedia:Auskunft [1] --VÖRBY (Diskussion) 12:08, 20. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Die vorgenannten Antworten wurden zwischenzeitlich archiviert, Inhalt siehe [2]. Allerdings wurde der Artikeltext hinsichtlich der Fragestellung leider (noch) nicht aktualiert.--VÖRBY (Diskussion) 10:20, 27. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Deutschland

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Vielleicht sollte hier einmal darauf hingewisen oder verlinkt werden, dass man in Deutschland für das Streamen eine Erlaubnis bezüglich des Rundfunkstaatsvertragesa benötigt, sofern ich das richtig verstanden habe? --94.134.218.70 14:37, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Fast drei Jahre hat es gebraucht. Aber ich habe es jetzt mal eingefügt. Nicht alles ist Rundfunk. Grüße --Gmünder (Diskussion) 06:56, 24. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Wenn ein länderspezifisches Rechtsthema in einem übergeordneten Kontext verwendet wird (hier internationaler Kontext und deutsche Rechtsvorschrift), dann heißt das zwingenderweise immer, dass Infos zu anderen Ländern fehlen. Ich habe deshalb den Staatslastig-Baustein ergänzt. Man könnte aber einen internationalen Überblick geben, denn auch in anderen Ländern kann Streaming als Rundfunk gewertet werden und einige Aspekte der damit zusammenhängenden Gefahr dürften in mehreren Ländern ähnlich zutreffen, ohne einzelne Rechtsvorschriften zu behandeln. Das wäre in einem übergeordneten Thema sogar besser als zig nationale Vorschriften einzeln aufzulisten. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 18:57, 27. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Geschichte und einzelne Aspekte des Streamings fehlen

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Ich würde mir für den Artikel eine Geschichte des Livestreaming wünschen. Also wie sich die Software und Plattformen in den Jahre entwickelt haben und wie sich die Nutzerzahlen und Themenschwerpunkte entwickelt haben. --2003:E4:9F0B:252B:E8DC:830A:B2A8:12C2 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 2003:E4:9F0B:252B:E8DC:830A:B2A8:12C2 (Diskussion) 17:39, 25. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Bei dieser Gelegenheit noch ein Hinweis: Die Themen Let’s Play, Twitch und E-Sport könnten eventuell noch im Fließtext behandelt werden, im passenden Kontext. Als Siehe-auch-Links sollten übergeordnete Themen (z.B. Listen), die selbsterklärend sind, angegeben werden, dazu gehören diese hier sicherlich nicht, deshalb habe ich sie entfernt. Details dazu siehe WP:Assoziative Verweise. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 18:17, 25. Jul. 2019 (CEST)Beantworten


Herzlichen Dank! Saubere Arbeit heute. ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/:)  --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 22:46, 25. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Rundfunklizenz und GG Art. 5

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Wie verträgt sich die Rundfunklizenz mit "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."? --93.222.140.44 16:14, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten