Diskussion:Londoner Erklärung
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Holgerjan in Abschnitt Tempuswechsel im zweiten Absatz der Einleitung
Tempuswechsel im zweiten Absatz der Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Muss das sein? --Asthma und Co. 10:58, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Da bin ich unsicher. Aber dir muss ich es eigentlich nicht sagen: Es ist ein Wiki... Gruß --Holgerjan 11:15, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Naja, ich war kurz davor, es zu ändern, aber war dann unsicher, ob sich die Sätze in der Gegenwartsform nicht doch irgendwie auf die Gegenwart bezögen... Leider läßt sich der Artikel über etwaiges Hinausreichen der Wirksamkeit der Erklärung über die Besatzungszeit hinaus nicht aus bzw. macht den genauen Geltungsbereich nicht klar. Und zur eigenen Recherche bin ich gerade, ich gestehe, zu faul. Liebsten Gruß, --Asthma und Co. 06:50, 2. Apr. 2009 (CEST)
- 1) Von 1943 aus gesehen bezieht sich die "Warnung" darauf, dass derartige Eigentumsübertragungen nach Kriegsende rückgängig gemacht werden - daher schien mir Präteritum ein unpassender tempus.
- 2) Zur komplizierten Frage der Gültigkeit äußere ich mich als Laie lieber nicht und verweise zunächst auf den Weblink.
- 3) Interessanter noch wäre die Frage, wieweit die darauf fußenden Militärgesetze ( s. Militärgesetz Nr. 59) noch galten, die im Überleitungsvertrag Teil III noch genannt werden und substantiell in westdeutsche Gesetzgebung einfließen sollten. Hierzu habe ich Material in Diskussion:Militärgesetz Nr. 59 beigefügt und zwei fachkundige Benutzer um Statements gebeten. --Holgerjan 18:44, 2. Apr. 2009 (CEST)