Diskussion:Lorenz Vogel
Marktdorf? Gibt es m. W. nirgends in der Nähe. Sollte das vielleicht Markdorf heißen? --AndreasPraefcke ¿! 09:37, 12. Jul. 2007 (CEST)
- Bitte entschulige: Natürlich Markdorf am Bodensee. Einen schönen Gruß nach RV. --Manuel Heinemann 10:21, 12. Jul. 2007 (CEST)
Besitzer
[Quelltext bearbeiten]Mit Deiner Änderung: Geburtsort genauer, Besitzer hier m. E. irrelevant (nicht wartbar, außerdem persönlichkeitsrechtlich wohl etwas problematisch 09:37, 12. Jul. 2007 AndreasPraefcke (Diskussion | Beiträge) K (6.401 Bytes) lagst du wohl nicht ganz verkehrt. Ich reiche die weiteren Wreke und verschollenen Gemälde nun nach. --Manuel Heinemann 10:26, 12. Jul. 2007 (CEST)
Wie hieß die Frau?
[Quelltext bearbeiten]Döring oder Göring? Der Artikel nennt beides.--Schmelzle 09:19, 13. Jul. 2007 (CEST)
- Göring hieß die Gutste. Habe den Typo verbessert. --Manuel Heinemann 12:45, 13. Jul. 2007 (CEST)
- Vielen Dank!--Schmelzle 13:17, 13. Jul. 2007 (CEST)
Lorenz Vogel
[Quelltext bearbeiten]Lorenz Vogel Ein unerfreulicher Streit wurde 1894 zwischen der Pfarrgemeinde und Lorenz Vogel ausgefochten. Als Vogel im Sommer 1891 einige Wochen in Göggingen weilte, da machte er selbst den Vorschlag, die Gögginger Pfarrkirche auszumalen. Von einem Stiftungsratsmitglied hatte er gehört, daß der Fond eine größere Geldsumme besaß – 10.000 Mark. Im Winter 1891/92 reichte Vogel dann unaufgefordert eine auf Leinwand gemalte Skizze ein. Im Sommer 1892 gab Lorenz Vogel dann einen Kostenvoranschlag an den Stiftungsrat ab. Der fiel aus allen Wolken, nachdem er die Summe gelesen hatte. Vogel verlangte 15.000 Mark für das Ausmalen der Kirche, eine Summe, mit der man ein Haus hätte bauen können. Das erzbischöfliche Filialamt in Konstanz lehnte die Auftragserteilung ab, der Entwurf passe nicht zum Charakter und den Formen der Kirche. Bald zwei Jahre lang hört man nichts mehr von der Sache. Dann verlangt Vogel 1894 die Summe von 800 Mark für das Anfertigen seiner aufwendigen Skizze und droht mit dem Rechtsanwalt. Der Stiftungsrat wehrt sich und beteuert, es habe niemals an Vogel irgendeine Zusage gemacht, und die Skizze habe Vogel unaufgefordert und auf eigene Kosten angefertigt. Wie die Sache letztlich ausging ist nicht bekannt, aber Vogel dürfte sich klar im Unrecht befunden haben, und sein Rechtsanwalt betrieb nur Beutelschneiderei, am Geldbeutel des Lorenz Vogel. Juni 1892: Brief von Lorenz Vogel: Vogel will die Kosten nicht zu knapp bemessen, „da der Kirchenfond viel Geld hat“. Er beschreibt die zu erstellenden Bilder und schreibt weiter: „Meine künstlerischen Studien habe ich in Karlsruhe angefangen. Mein Studienlehrer ist Professor Möst gewesen und 4 Jahre lang war ich bei Professor Keller“. Vogel beschreibt dann seine Studienreisen nach Italien, Paris, Berlin, Wien, Dresden, Kassel und München. Er habe an der Kunstgewerbeschule Karlsruhe aus den Händen des Kultusministers Turban einen ersten Preis bekommen und wurde in der Ausstellung für Edle Auffassung prämiert, schreibt er. „Durch Kopieren der alten Meister habe ich mich in der religiösen Malerei nach Rafael gebildet. Die Technik der Freskomalerei habe ich meinem Freund Herrn Schwörer zu verdanken, am Altarbild der Protestantischen Kirche in Konstanz habe ich mitgewirkt“ (solche Aussagen von ihm wären zu prüfen). Die Kosten für die beiden zu erstellenden Bilder gibt er mit 15.000 Mark an. 19.7.1892: Das Erzbischöfliche Filialamt Konstanz schreibt, daß der Entwurf von Lorenz Vogel nicht dem Charakter und den Formen der Gögginger Kirche entspricht und lehnt die Auftragserteilung ab. 19.6.1894: Vogel weist darauf hin, daß man es ihm hätte besser sagen sollen, daß seine Entwürfe nicht gefallen. Man könne ihn als Künstler auch 10 Skizzen machen lassen, müsse aber Ablehnungen begründen. 21.6.1894: Lorenz Vogel schreibt, er habe die Sache nicht bloß als Projekt gesehen und verweist auf die Mühe und seine gehabte Arbeit. Der Entwurf sei aufwendig, „deshalb habe ich auch 6 Jahre auf der Akademie studiert“ (stimmt das?). Ein Stiftungsratsmitglied habe eine Preishöhe von 10.000 Mark angegeben, weil „Geld vorhanden sei“. Lorenz Vogel droht, daß die Sache zu einer Rechtsfrage werden könne. 29.6.1894: Der Gögginger Stiftungsrat schreibt, daß es ohne die Zustimmung des Filialamtes in Konstanz keine Auftragserteilung geben kann. Er bedauert, daß Vogel so viele Mühe gehabt habe, aber „verlangt hat das niemand“. Die Kosten für die Bemalung der Gögginger Kirche seien viel zu hoch. Der Stiftungsrat betrachtet die Sache nun als erledigt und fragt zurück, wie sich Vogel eine friedliche Lösung vorstellt. 6.7.1894: Lorenz Vogel will wissen, ob noch irgendwelche weitere Arbeit für ihn in Aussicht sei. Der Pfarrer soll selber sagen, wie er sich eine friedliche Lösung vorstellt. Andernfalls droht Lorenz Vogel mit Konsequenzen. Juli 1894: Der Stiftungsrat lehnt den Entwurf nochmals ab und sagt, daß niemals ein Auftrag erteilt wurde. An Weihnachten 1892 habe der Pfarrer mit Lorenz Vogel einige Minuten lang auf dem Kirchhof gesprochen. Der Pfarrer sagte damals zu Vogel: Nein, mein Herr Vogel, wir wollen die Sache jetzt ganz beruhen lassen. Daraufhin sei Vogel mit wenig freundlichen Worten weggegangen. Der Stiftungsrat beklagt sich über die Drohbriefe Vogels. Er will höchstens 150 bis 200 Mark an Vogel für die Skizzen zahlen. Ein weiterer Auftrag an Vogel sei nicht zu erwarten. Juni 1894: Erklärung des Pfarrers von Menningen, vormaliger Pfarrer zu Göggingen (1892): Vogel habe selber vorgeschlagen die Kirche auszumalen, er würde sich gefreut haben, in seinem Heimatdorf die Kirche ausmalen zu dürfen. Die Anfertigung einer Skizze wurde von Vogel nicht verlangt. Die Unterredung Vogels mit dem Pfarrer sei rein privater und unverbindlicher Natur gewesen. Der Betrag von 15.000 Mark für die Ausmalung der Kirche wird als viel zu hoch angesehen. 5.9.1894: Pfarrer Burger und Alt-Bürgermeister Fießinger schreiben an Rechtsanwalt Riggler in Konstanz: Die 2 Bilder auf beiden Seiten des Chorraumes neben dem Hochaltar („Herz Jesu“, „Herz Maria“) hätten einen Betrag von 1000 bis 1500 Mark niemals überschreiten dürfen. Erst 1888 wurde ja die Kirche neu ausgemalt. Burger und Fießinger zweifeln die Zweckmäßigkeit der Bilder an. Die verlangten 800 Mark allein für die Skizze wurden als viel zu hoch angesehen. Die „Drohbriefe“ Vogels und den ganzen Ärger hätte man sich ersparen können, wenn Vogel sogleich auf die Kosten für seine Skizzen hingewiesen hätte, schreiben sie. 23.9.1894: Stiftungsrat an Rechtsanwalt. Vogel soll doch bitteschön die Originalskizze an den Stiftungsrat schicken. September 1894: Brief von Lorenz Vogel nach Göggingen: Er sendet nur die kleine Skizze nach Göggingen. Mit den verlangten 800 Mark sei er noch lange nicht gedeckt für seine Arbeit, schreibt Vogel. Die große Skizze gibt er nicht heraus, er will sie den Landgericht vorzeigen. 10.9.1894: Rechtsanwalt Riggler schreibt an den Stiftungsrat, daß die Gögginger Stiftungskommission 800 Mark zahlen solle, oder einen anderen Auftrag an Lorenz Vogel vergeben solle, „nicht unter 6000 Mark“. Andernfalls werden die Stiftungsratsmitglieder persönlich haftbar gemacht. Lorenz Vogel betrachte eine Entschädigung für die Skizzen von unter 800 Mark auch auf gütlichem Wege als nicht annehmbar. Die große Skizze sei mittlerweile zerschnitten. 6.4.1895: Der Gögginger Stiftungsrat schreibt erklärend an den Oberstiftungsrat in Karlsruhe: Vogel sei im Sommer 1891 einige Wochen lang in Göggingen gewesen und habe selbst die Anregung zur Ausmalung des Chorraumes gegeben. Im Winter 1891/92 habe er unaufgefordert eine Skizze abgegeben. Im Juni 1892 schreibt Vogel nun, daß die Bemalung den Betrag von 15.000 Mark kosten würde. Der Gögginger Stiftungsrat schreibt, daß der Auftrag wegen der viel zu hohen Kosten abgelehnt worden war, auch weil das Bild unpassend für die Kirche sei. Quelle. Pfarrarchiv. Kopie der gesamten Korrespondenz liegt vor. (nicht signierter Beitrag von HerbertFiessinger (Diskussion | Beiträge) 20:46, 18. Aug. 2014 (CEST))