Diskussion:Lothar Fischer (Jurist, 1955)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gmünder in Abschnitt Nebenamt
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Nebenamt

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Bei Richtern im Nebenamt wird dies ebenso in der Einleitung angegeben. Es ist deshalb nicht ersichtlich, warum die (Neben-)Tätigkeit als Lehrer an einer Hochschule nicht angegeben werden darf, insbesondere, da diese Tätigkeit mit einer Lehrverpflichtung einhergeht. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:39, 26. Dez. 2019 (CET)Beantworten