Diskussion:Low Orbit Ion Cannon

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 88.66.253.3 in Abschnitt Rechtsauffassung
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Namensherkunft

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Bei Bedarf könnte noch jemand anfügen, woher der ungewönliche Titel stammt, das ist warscheinlich nicht für jeden ersichtlich. Die LOIC stammt aus der Computerspielreihe Command & Conquer und ist dort eine Spezialwaffe der GDI. Ausserdem wurde meines wissens das Programm schon viel früher eingesetzt, zumindest bei den Scientology Attacken war es dabei.--84.153.48.84 04:36, 12. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Zu wenig Information über legale Nutzung (NPOV)

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Was in dem Artikel fehlt ist die Information über die Zweckgemäße Nutzung des Programms, also das Überprüfen der Belastbarkeit einer Internetdienstleistung (durch den Betreiber selbst). Es mag zwar sein, das es auch zu Sabotagezwecken genutz wird, aber das stellt nun mal einen Missbrauch des Programms dar, das dann Zweckentfremdet wurde. Man würde ja auch nicht schreiben, (Achtung Ironie) »ein Schraubenzieher ist eine Waffe zum Erstechen von Menschen, die gelegtlich auch zum Schraubendrehen verwendet wird« -- Gruß Pinnipedia 19:18, 2. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Habe ich mich auch schon gefragt, aber nichts gefunden. Vielleicht verhält es sich eher wie mit der Pistole. Mit der kann man ja auch einen Nagel in die Wand schlagen. Und NPOv wird es doch erst, wenn wir die Leute zu dDOS-Attacken auffordern bzw. sie begrüßen. Grüße, --Blogotron /d 20:48, 2. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Siehe auch

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Ich habe den Link von Vigilantismus rausgemacht, weil es systemstabilisierende Selbstjustiz bezeichnet und sich gegen untere Klassen wendet, also gar nichts mit dieser Anwendung zu tun hat, die zwar auch für Angriffe benutzt werden kann, die sich aber meistens gegen Regierungen und Firmen wendet. --Ora Unu 18:39, 7. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Nach David Kowalewski bezeichnet man mit Vigilantismus „Aktivitäten zur Unterdrückung von abweichendem Verhalten (Devianz) anderer Bürger seitens Privatpersonen“. Anhänger von Bürgerwehren, die „das Recht in die Eigenen Hände“ nehmen, werden als Vigilanten bezeichnet.
Nicht einfach nur die ersten zwei Sätze lesen. Vigilanten üben Selbstjustiz aus, dafür wurde LOIC geschaffen. -- Ishbane 21:03, 7. Mai 2011 (CEST)Beantworten
"Nicht nur die ersten beiden Sätze lesen". Ich habe viel mehr als nur das gelesen, Fakt ist, dass Vigilanten dem System oder dem Staat unter die Arme greifen wollen und sich Schwächere, niedrigere, unterdrückte Gruppen vorknöpfen. Ob man Denial-of-Service-Attacken als Selbstjustiz bezeichnen kann, sehe ich fragwürdig. Vigilantismus und Selbstjustiz sind außerdem keine Synonyme, siehe Selbstjustiz, dort wird Vigilantismus als eine Art "konservative Selbstjustiz" bezeichnet, als konservativ würde ich Denial of Service-Attackierer (z.B. Anonymous) nicht bezeichnen. Als Vigilanten würde ich eher Personen bezeichnen, die Jagd z.B. auf Anonymous machen (konservative Ami-Patrioten) und somit Amerika vor z.B. Wikileaks schützen wollen, dass von Anonymous-Aktivisten gestützt wird. Und für Vigilantismus geschaffen wurde LOIC schon dreimal nicht, aber wenn das deine Meinung ist können wir den Artikel gerne umschreiben. MfG, --Ora Unu 17:26, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Du hast Recht, Vigilantismus ist weniger passend.
Selbstjustiz jedoch umso mehr. Wann wird die LOIC denn benutzt? Hauptsächlich, wenn Anonymous jemandes persönliche Armee wird um ein bisschen Selbstjustiz walten lassen. Denn das Recht liegt im Internet im Auge des Betrachters und das ist im Falle Anons facettenreich. -- Ishbane 20:41, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Vigilantismus ist nicht passend, aber Selbstjustiz bezieht sich doch eher auf ein konkretes (nationales) Rechtssystem, wenn ich das richtig verstehe. Wir können auch beide Begriffe weglassen, aber Anonymous (Kollektiv) selbst unter "Siehe auch" verlinken; im Zusammenhang mit A. wurde ja LOIC einer größeren Öffentlichkeit erst bekanntgemacht. Grüße, --Blogotron /d 09:52, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich bin der Ansicht, dass Anonymous niemals jemandes persönliche Armee gewesen ist, alles andere wäre Spekulation. Wenn jetzt noch jemand Einwände hat, dann müssen wir halt einen Kompromiss finden, ansonsten entfern ich Vigilantismus und füge Anonymous ein. --Ora Unu 16:38, 10. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Rechtsauffassung

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Strafbar wenn Mitglied einer Bande und Programmveränderung - da ist doch einiges im Argen, denn ich bin kein Mitglied bei denen, auch wenn ich den LIOC einsetzen würde, ich verändere keine Programme, sondern nutze die (LOIC sowie den angebotenen Webdienst = Ziel), und das sehe ich äquivalent zum Sitzstreik, aber letztlich geht das Programm 'vom Sinn her' in die richtige Richtung:
- Aufzeigen der Macht, die wir User, = Verbraucher haben, wenn wir gemeinsam agieren! - sollte nur bessere (noch legale) Wege aufzeigen -- 101.109.9.78 02:05, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe § 303b (Computersabotage#Erscheinungsformen), Denial of Service, usw. Dein „Sitzstreik“-Vergleich bezieht sich auf eine Onlinedemonstration gegen die WTO aus dem Jahr 1999, der wichtige Unterschied war, das damals die Demonstranten selbst aktiv werden mussten, die URL in den Browser einhacken und die Seite selbst besuchen sollten. Es kam also auf die Menge der Leute an. Der Vergleich hinkt insoweit, als dass Programme wie LOIC oder auch Botnetze diese Aktivität selber automatisieren, eine größere Menge an Demonstranten simulieren und ungleich größeren Schaden anrichten, vergleichbar damit, dass Du technische Hilfsmittel (Waffen, Rüstung, KFZ o.ä.) mit in eine Demonstration nimmst, um Deine Interessen zu vertreten, oder dass Du Dich, um auf den Sitzstreik zurückzukommen, am Boden, auf dem Du sitzt, befestigst, festschweist, zubetonierst, whatever. Solche Aktionen werden bestraft, während die reine Demonstration an sich (im Idealfall) durch das GG geschützt ist. – vıכıaяפ‎  03:00, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Also können die enzelne Leute, die das Program starten / die Seite benutzen bestraft sein? (nicht signierter Beitrag von 88.66.253.3 (Diskussion) 22:50, 22. Okt. 2012 (CEST))Beantworten