Diskussion:Lucius Pinarius Mamercinus Rufus
Der Artikel und Jörg Rüpke machen abweichende Angaben
[Quelltext bearbeiten](A) Jörg Rüpke schreibt in seinem Buch "Kalender und Öffentlichkeit:
Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom" auf Seite 202:
Varro weist auf ein Gesetz des frühen fünften Jahrhunderts hin, das eine Datierung mit mense intercalari aufweise. [49]
Anmerkung 49: Macr. Sat. 1,13,21: Sed hoc arguit Varro scribendo antiquissimam legem fuisse incisam in columna aerea a L. Pinario et Furio consulibus, cui mensis intercalaris adscribitur. Die Verbesserung von ZEUNIUS des überlieferten mentio in mensis ist zwingend: Intercalaris wird nie ohne die Zufügung von mensis als Monatsname verwendet. Darüber hinaus wäre mentio im überlieferten Varronischen Wortbestand ein Hapax legomenon -- zugegebenermaßen nur ein schwaches Argument. Siehe MICHELS 1949:342 f. und 1967:101, Anm. 28, zur Stelle, die auf den Gebrauch von adscribere in Datierungen bei Cicero verweist. Der Befund läßt sich aber auch aus dem Varronischen Sprachgebrauch selbst erhärten: In De lingua latina verwendet Varro das Verb grundsätzlich im Sinne von <hinzufügen>, <noch dazuschreiben>, niemals im Sinne einer kausalen Zurechnung (6,74; 10,20 [19]; siehe auch 7,56 f.).
Rüpke nimmt die Datierung als Indiz dafür, daß der vorrepublikanische Kalender ein lunisolarer Kalender war, in dem es immer wieder einen dreizehnten Mondmonat (Schaltmonat) gab.
(B) Dagegen heißt es im Artikel:
Pinarius selbst brachte laut dem römischen Gelehrten Marcus Terentius Varro in seinem Konsulat ein Interkalations-Gesetz (Einschub eines Schaltmonats) ein. [3]
Anmerkung 3: Varro bei Macrobius, Saturnalia 1, 13, 21.
(C) Es ist ein gravierender Unterschied, ob ein Gesetz auf den Monat Interkalaris datiert oder ob ein Interkalationsgesetz eingebracht wird. Beide Aussagen nennen dieselbe Stelle in den Saturnalien als Beleg.
Was stimmt denn nun?
Kann das jemand überprüfen? Ich selber kann kein Latein.