Diskussion:Ludger van Gisteren
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von F.Blaubiget in Abschnitt Schriften: fragliche Auflistung und Zuordnung
Schriften: fragliche Auflistung und Zuordnung
[Quelltext bearbeiten]Wenn ich das richtig sehe, sind von der "Auswahl" der Schriften in der DNB nur zwei Titel hinterlegt (und dies nur mit minimaler Information). Bei der weiteren Recherche der Titel tauchen ebenfalls Fragen auf: Warum findet sich die ISBN 3-1702-2315-1 nur über den WP-Artikel? Warum wird beim Titel ISBN 3-8258-3592-8 Ludger van Gisteren beim Verlag nicht als Autor erwähnt (vgl. [1])? Hier scheint er wohl maximal Mitautor in einem Sammelband zu sein - als eigene Schrift m. E. nicht aufführbar. Ich möchte jetzt aber auch nichts verschlimmbessern (und die DNB ist auch kein Gesetzesblatt). Was sollten wir machen? Ggf. kann hier jemand nochmals die Schriften überprüfen?--F.Blaubiget (Diskussion) 10:52, 14. Nov. 2014 (CET)
- ich weiß nicht, was ihr alle mit dem dnb habt. ich habe google books und amazon gefragt. und mitautoren liste ich eigentlich mit auf. was natürlich nicht heißt, dass mir ein fehler unterlief. Haster (Diskussion) 11:34, 14. Nov. 2014 (CET)
- die DNB bekommt Pflichtexemplare, daher wundern sich halt manche, wenn da nichts ist.
- ich hatte die Schriften ja versucht, irgendwie zu verifizieren und zu ergänzen; mit dem jetzt im Artikel dokumentierten "Erfolg". Seine Habil. lässt sich überhaupt nicht nachweisen, aber angeblich bestand an der Uni-Bremen auch mal die Möglichkeit, eine vorhandene Diss als Habil zu verwenden (das würde eine fehlende Habil erklären, aber die Bedeutung im Fachgebiet als Wissenschaftler in den Keller rauschen lassen). M.E. ist schon die Relevanz als Wissenschaftler nicht ausreichend belegt und dargestellt, daher eher LA. Da ich aber gerade einige LAs betreffend anderer Wissenschaftler gestellt habe, nicht durch mich. Das provoziert sonst nur Unsachlichkeiten. --gdo 11:39, 14. Nov. 2014 (CET)
- Das mit den Pflichtexemplaren ist der Punkt: Meines Wissens übersendet jeder Verlag dort automatisch 2 Exemplare an die DNB (je für den Standort Frankfurt und Leipzig). Wenn dort jedoch nichts hinterlegt ist, ist die Frage, ob es sich wirklich um normale Verlage handelt, was wiederum unsere RK berührt. Eine weitere Diskussion um Qualität und Relevanz wäre sicherlich sinnvoll. Ob direkt LA - ich denke eher nein, zumal Haster ja ein erfahrener Autor ist.--F.Blaubiget (Diskussion) 09:13, 15. Nov. 2014 (CET)
- ein la hat keine chance, da vizerektor ein in den rk gefordertes hohes amt in einer hochschule ist. zu den verlagen weiß ich nichts zu berichten. da müsstet ihr nachforschen. und an spekulationen zu habilitationen an der uni bremen beteilige ich mich nicht. Haster (Diskussion) 18:09, 17. Nov. 2014 (CET)
- was die isbn betrifft, kann ich aber durchaus fehler gemacht haben, da ich die isbn 10 und ... umgeschrieben habe und die bindestriche so setzte, wie sie mir gebräuchlich erschienen. heute sah ich aber beispielsweise, dass woanders nach der 3- fünf ziffern, ein weiterer bindestrich und dann drei ziffern folgten und nicht wie ich es machte 3-vier ziffern-vier ziffern... da lege ich für nichts die hand ins feuer. also bitte ruhig mal nochmal überprüfen und mir auch sagen, was ich falschmachte, wenn ich da etwas falsch machte.Haster (Diskussion) 18:14, 17. Nov. 2014 (CET)
- Ok, dann weiß ich Bescheid, danke dir. Ggf. schaffe ich es selbst die ISBN noch zu modifizieren.--F.Blaubiget (Diskussion) 21:34, 17. Nov. 2014 (CET)
- Das mit den Pflichtexemplaren ist der Punkt: Meines Wissens übersendet jeder Verlag dort automatisch 2 Exemplare an die DNB (je für den Standort Frankfurt und Leipzig). Wenn dort jedoch nichts hinterlegt ist, ist die Frage, ob es sich wirklich um normale Verlage handelt, was wiederum unsere RK berührt. Eine weitere Diskussion um Qualität und Relevanz wäre sicherlich sinnvoll. Ob direkt LA - ich denke eher nein, zumal Haster ja ein erfahrener Autor ist.--F.Blaubiget (Diskussion) 09:13, 15. Nov. 2014 (CET)