Diskussion:Ludolph Lehmus

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Kmhkmh
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1. Privatdozenten sind an einer Universität tätig, aber nicht in einem Angestelltenverhältnis, d.h. bekommen kein Geld, also sind sie nicht „beschäftigt“. 2. Nichtpromovierte dürfen keine Vorlesungen halten, heute nicht, und schon gar nicht an einer preußischen Universität im 19. Jh. --Korrekturen (Diskussion) 15:58, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten

ja und? Da steht hielt Privatvorlesungen in Berlin (vor 1811) und nicht hielt als Privatdozent Vorlesungen an der Uni.--Kmhkmh (Diskussion) 16:36, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Und was soll sich der geneigte Leser im 21. Jh. unter "Privatvorlesungen" vorstellen? Man muss nicht alles heute noch für ernst nehmen und wiederholen, was in einem Buch von 1846 steht, schon die ADB 1883 hat dies mit Grund nicht mehr wiederholt. MfG --Korrekturen (Diskussion) 16:51, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ich weiß nicht wo da jetzt eine Schwierigket vorliegen soll, der Sprachgebrauch hat sich da nicht verändert, er hat eben privat (also nicht im Auftrag der Uni) Vorlesungen abgehalten bzw. Unterricht/Lehrveranstaltungen abgehalten.--Kmhkmh (Diskussion) 17:47, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ein Student der Mathematik hielt also im 19. Jh. in Berlin "privat" Vorlesungen ab (im Wohnzimmer?) ? Unpromoviert? --Korrekturen (Diskussion) 18:46, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten
So etwas gibt es an deutschen Hochschulen durchaus - auch heute noch. Bloß weil etwas in den Regularien nicht vorgesehen (oder verboten) ist, heißt das ja nicht, dass es das nicht trotzdem tatsächlich gibt. --95.89.80.230 18:51, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Offensichtliche Sockenpuppe und Sperrumgehung des infinitiv gesperrten Sar Kissatim, lass doch Deine unqualifizierten Äußerungen einfach sein, sie sind überflüssig und völlig irrelevant. --Korrekturen (Diskussion) 22:29, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten
"Privatvorlesungen"? Was bitte soll das damals und heute sein? Vorlesung ist ganz klar definiert. Wenn man privat irgendwelchen Leuten Vorträge hält oder Nachhilfestunden gibt, dann ist das per definitionem keine "Vorlesung" --Korrekturen (Diskussion) 21:51, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Du kannst ja gerne dich ja gerne bei jedem beschweren, der den Begriff Privatvorlesung verwendet, z. B. bei der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften „1837-05-03: H. hält in Berlin bei der Fürstin Lucie von Pückler-Muskau eine Privatvorlesung.“ (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften)
Für eine weitere Person aus dem 18. Jahrhundert, der Vorlesungen hielt, siehe auch Marcus Herz: Ab 1776 hielt Marcus Herz vor einem ausgewählten Publikum Vorlesungen über Medizin, Philosophie und Experimentalphysik.
Noch in den 1980er Jahren konnte man ja auch ohne abgeschlossenes Studium promovieren, siehe Annette Schavan. --TotalUseless Rückmeldung ;-) 03:02, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Das widerspricht hier Korrekturen in diesem Fall nicht wirklich im in der Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert gabe es an Universitäten sogenannten "offizielle" (universitäre) Privatvorlesungen von Professoren, die sich von normalen ("öffentlichen") Vorlesungen dadurch unterschieden, dass man für sie (extra) bezahlen musste. Das hat aber nichts mit Korrekturens Argument zu tun, das darauf basiert, dass Vorlesungen nur von Promovierten gehalten werden können/dürfen bzw. nur diese eine Lehrberechtigung besitzen. Der von dir genannte Herz promovierte 1774 also bevor er jene Vorlesungen hielt.
Das Problem mit diesem Argument von Korrekturen liegt darin, dass er es offenbar in einem absoluten Sinne führt, womit es dann falsch ist. Das ist in etwa so als ob man aus der Vorgabe, dass Diebstahl illegal ist, schließen würden, es gäbe keine Diebstahl und ein Beleg zu einem konkreten Diebstahl müsse deshalb Unsinn sein. Richtig ist hier lediglich, dass im Normalfall niemand ohne Promotion Vorlesungen hält. Aber keine Regel ohne Ausnahmen oder Regelverletzung und die gab/gibt es natürlich. Aus Süddeutschland im 19. Jahrhundert kenne ich z.B. einen konkreten Fall bei dem jemanden explizit die Erlaubnis zu (universitären) (Privat-)Vorlesungen vor seiner Promotion genehmigt wurde.
Ein anderes Problem liegt darin, den Begriff Vorlesung (und dementsprechend auch Privatvorlesung) allein mit einer offiziellen universitären Lehrveranstaltung zu identifizieren. Auch wenn Vorlesung meist mit einen universitären Kontext assoziiert wird, steht das Wort als solches auch für eine bestimmte Unterrichtsform.
Die oben angezweifelten (Privat-)Vorlesungen im Wohnzimmer gab es natürlich auch, bis ins 19. Jahrhundert hinein kam durchaus vor, da Räumlichkeiten und Resourcen oft knapp waren. Wenn ich richtig erinnere, war das sogar bei dem Berkwerg-Institut bei dem Lehmus später arbeitete der Fall, allerdings weiß ich nicht ob Lehmus selbst davon betroffen war.--Kmhkmh (Diskussion) 04:33, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten