Diskussion:Lufthoheit

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 178.5.93.193 in Abschnitt Komische Quelle
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Der erste Satz sagt doch eigentlich alles: "Lufthoheit beschreibt das grundsätzliche Recht eines Staates, die Benutzung seines Luftraumes eigenständig zu regeln, in Deutschland beispielsweise durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG)."

Dieses Recht kann nicht mit militärischen Mitteln erobert werden. Lufthoheit ist zwar häufig im Zusammenhang mit Konflikten zu hören, eigentlich ist damit aber die Luftherrschaft als Form der Luftüberlegenheit gemeint.

Als Quelle verweise ich am einfachsten auf den entsprechenden Wikipediaartikel. Dieser ist nicht einmal verlinkt, was m.E. darauf hindeutet, dass die umgangssprachliche Bedeutung hier als die einzig wahre angenommen wurde.

Deswegen sollte alles andere gelöscht werden und z.B. durch Folgendes ersetzt werden: "Vom völkerrechtlichen Begriff Lufthoheit abzugrenzen ist der der Luftherrschaft." --RoMaWe 08:37, 28. Jun 2006 (CEST)


Was ist die obere Grenze des Luftraums? Die Kármán-Linie? 193.171.121.30 16:50, 16. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Komische Quelle

[Quelltext bearbeiten]

Mir als Nicht-Besitzer der Quelle "Die deutschen Staatsgrenzen" ist nicht ganz klar, woher die Zahlen 60 und 110 stammen und warum da ausgerechnet ein Buch über deutsche Staatsgrenzen dafür herhalten muss. Das muss doch irgendwie besser definiert sein, bspw. in irgendeiner UN-Resolution oder so. --185.53.40.128 22:37, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe mal ein wenig herumgestöbert. Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert den Luftraum, der senkrecht über dem Boden steht, in dem ein Staat seine hoheitliche Gewalt ausüben darf und kann, als Teil des Staatsgebiets. ([1]) Das heißt, die Höhe ist vor allem durch den technischen Fortschritt eingeschränkt und für jeden Staat unterschiedlich (da jedem Staat unterschiedlich hochentwickelte Technologien zur Verfügung stehen).
Im Weltraumvertrag, Abschnitt Treaty on Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Use of Outer Space, including the Moon and Other Celestial Bodies §2 steht explizit, dass der Weltraum unter keinen Umständen Teil eines staatlichen Anspruchs sein darf. Leider steht da nirgendswo, wo der Weltraum beginnt.
Bei meiner Recherche hab ich immer wieder den Ausdruck gefunden, dass die Kármán-Linie nach Völkerrechtsgrundsätzen als Ende des Luftraums gilt. Welche Grundsätze das genau sein sollen, habe ich bis jetzt noch nicht gefunden. Wahrscheinlich schreibt man das einfach voneinander ab.
Konklusion: Es gibt keine eindeutige Grenze nach oben. Zumindest Deutschland sieht die Grenze dort, wohin die Technik noch reicht. Andere Staaten sehen das wahrscheinlich anders. Es fehlte wohl bisher die Notwendigkeit für eine weltweit geltende eindeutige Definition.
Edit: Signatur vergessen: 178.5.93.193 16:06, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten