Diskussion:Luftsicherheitsbeauftragter
Luftsicherheitsassistenten
[Quelltext bearbeiten]heißen die doch?! [gesetze-im-internet.de/luftsig/BJNR007810005.html] oder Luftsicherheitskontrollkraft?[secupedia.info/wiki/Luftsicherheitsassistent/Luftsicherheitskontrollkraft] --2A01:C22:7A18:4600:D09F:D103:1585:F25 19:52, 14. Mai 2017 (CEST)
Luftsicherheitsbeauftragter
[Quelltext bearbeiten]Die Weiterleitung vom Luftsicherheitsassistenten zum -beauftragten ist irreführend und weist Fehler auf. Im aufgeführten Link heißt es: "Luftsicherheitsbeauftragte kontrollieren Personen, Gepäck, Luftfrachtgut und Luftfahrzeuge und überwachen die sicherheitsrelevanten Bereiche von Flughäfen." Die Fluggastkontrolle (Personen- und Gepäckkontrolle) obliegt den Luftsicherheitsassistenten nach §5 Luftlichetsheitsgesetz (LuftSiG). Sie führen diese Aufgabe im Auftrag der Bundespolizei durch und sind Beliehene nach § 16a LuftSiG. (siehe auch https://www.jobamflughafen.de/luftsicherheitsassistent) Der oben genannte Luftsicherheitsbeauftragte heißt auf der Seite des Luftfahrbundesamtes Reglementierter Beauftragter bzw Sicherheitsbeauftragter (Luftfracht). Quellen: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/Reglementierter_Beauftragter/Reglementierter_Beauftragter_node.html https://www.afk-international.de/homepage-afk/luftsicherheit/sicherheitsbeauftragter-luftfracht/sicherheitsbeauftragter-luftfracht-basiskurs Dieses sind zwei völlig unterschiedliche Personenkreise. Bitte Artikel überarbeiten und richtig stellen.--77.87.228.72 15:04, 25. Mär. 2019 (CET)