Diskussion:Luftsicherheitsgebühr

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 79.230.61.163 in Abschnitt Rechtmäßigkeit des "Fummelfünfers"
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Rechtmäßigkeit des "Fummelfünfers"

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Noch zu DM Zeiten, als die Gebühr eingeführt wurde, hat man sie als "Fummelfünfer" tituliert.

Bei Einführung wurde die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bezweifelt. Eigentlich handelt es sich dabei um eine Steuer, die von der Allgemeinheit getragen werden müßte und nicht nur einseitig vom Passagier. Auch die am Luftverkehr nicht beteiligten Dritten am Boden haben nämlich ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Flugverkehrs.

Da Gebührenschuldner der Sicherheitsgebühr die Fluggesellschaften sind und nicht die Fluggäste, besteht für die von der Gebühr belasteten Passagiere keine Möglichkeit, sich rechtlich gegen die Erhebung zur Wehr zu setzen. Die Fluggesellschaften haben an einer rechtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit kein Interesse, weil sie einen Teil der eingezogenen Gebühren als "Verwaltungskosten" behalten.

Kann ein mit der Materie vertrauter hierzu einen Eintrag auf der Hauptseite machen ? Danke - --79.230.61.163 16:45, 18. Feb. 2014 (CET)Beantworten