Diskussion:Luftverkehrs-Ordnung
Geltungsbereich
[Quelltext bearbeiten]Zweiten Absatz textlich gekürzt, aber inhaltlich erweitert, da die Vorversion Unsinn enthielt. Erstens war sie nicht vollständig (demnach hätte die LuftVO nicht für Luftsportgeräte oder Luftschiffe gegolten, das tut sie aber), zweitens ist die Formulierung „Sport- und Privatflugzeuge, Verkehrsflugzeuge […]“ einfach nur Unsinn, da dies drei Begriffe aus unterschiedlichen Ebenen sind, die sich nicht gegeneinander abgrenzen lassen. Lieschen Müller nennt jedes kleine Flugzeug „Sportflugzeug“ (der Pilot lacht sich darüber scheckig und meint, wenn eine Cessna 150 ein „Sportflugzeug“ ist, dann ist ein Fiat Panda auch ein Sportwagen), wenn sich dieses Flugzeug in Privatbesitz befindet, ist es außerdem ein Privatflugzeug, und wenn der private Eigentümer damit gewerblichen Luftverkehr betreibt, ist es auch noch ein Verkehrsflugzeug … --Kreuzschnabel 14:15, 11. Mär. 2015 (CET)
Defekter Weblink
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- http://www.luftrecht-info.de/index.php?option=com_content&task=view&id=109&Itemid=42
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: Luftverkehrsgesetz (aktuell)