Diskussion:Lunar Embassy

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Rechtlich mehr als zweifelhaft
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Hallo - ja,was soll ich sagen? Im Grunde ist es so, dass ich ein 13 Jahre alter Junge aus Deutschland bin und gern einen Quadratzentimeter der Mondoberfläche mein Eigen nennen würde.Leider finde ich nirgens Kontaktadressen unter denen ich mich melden kann. Falls irgendjemand so eine Adresse kennt, soll er sie bitte auf dieser Seite niederschreiben.

                       Bitte!

Horrender Blödsinn!

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Es wird auf der Seite überhaupt nicht darauf hingewiesen, dass der Erwerb eines Mondgrundstücks rechtlich gar nicht möglich ist. Die Leute, die solche Grundstücke verkaufen, sind keine zugelassenen Makler. Echte amtsgerichtliche oder notarielle Beglaubigungen für etwas gibt es auch nicht, da die behauptete Rechtslücke gar nicht existiert. Jeder deutsche Jurist würde mit einer solchen Handlung seinen Ausschluss aus dem Berufsstand riskieren.

Was die Claims anbelangt, so müssten diese erst einmal amtlich ausgeschrieben werden - wenn denn das amerikanische Recht für das interstellare Recht gelten würde. Und weshalb sollte das amerikanische Recht gelten? Wenn überhaupt, dann doch nur UN-Recht.

Rechtlich mehr als zweifelhaft

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Die rechtliche Grundlage wird auf der Webseite von Lunar Embassy verdreht und frei interpretiert. Zudem wird versucht mit angeblichen Auszeichnungen und Medaillen des US Kongresses Vertrauen zu wecken. Schaut man sich die Auszeichnung genauer an, gilt sie nur für Dennis Hope und steht in keiner direkten Verbindung zu Lunar Embassy. Zudem stammen die Auszeichnung nicht von dem US-Amerikanischen Kongress, sondern vom NRCC - dem National Republican Congress Committee, eine Oranisation die zum Ziel hat Anhänger der Republikaner zu unterstützen um in den Kongress ziehen zu können, also eine art Förderorganisation einer politischen Partei. Dieses als Auszeichnun des US Kongresses zu deuten ist Augenwischerei oder gar Betrug. Daher sinkt die Glaubwürdigkeit des gesamten Unternehmens.

Die Webseite mondmakler.de des deutschen Unternehmens ASTROX versucht mit Medienberichten die Seriösität zu untermalen. Allerdings fällt auf des bei der "Beckmann-Krüger" Referenz kein Wort vom "Grundstücksgeschenk" vermerkt ist, viele als kritisch einzustufende Artikel nicht erreichbar sind und auch nicht zitiert werden. Der Rest sind meldungen die sich Zeitungen und Zeitschriften vermutlich aus den Pressemeldungen des Unternehmens gezogen hben, also keine wirklich Berichterstattung die die Seriösität untermalen könnten.

Sicherlich ist ein Grundstück auf dem Mond order einem anderen Planeten eine "nette" Geschenkidee, aber man sollte jedoch nicht dem Glauben verfallen, man hätte einen tatsächlichen Anspruch darauf. Das aber versuchen die Unternehmen zu vermitteln um sich am Verkauf von Dingen zu bereichern die ihnen nicht gehören. Woanders nennt man das Hehlerei. (nicht signierter Beitrag von Ksteuernagel (Diskussion | Beiträge) 10:47, 14. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Die Werbeseite mondmakler.de ist sowieso down, nicht nur deswegen entfernt. Benatrevqre …?! 13:35, 17. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 13:35, 17. Aug. 2017 (CEST)

Völlig neutral und belegt

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Die Seite mit Neutrlität und Belegen zu kennzeichnen, nur weil Euch der Inhalt nicht gefällt bzw. ihr die Idee der Lunar EMbassy für horrenden Unsinn haltet, ist nicht Ziel der Wikipedia.

Der Artikel ist völlig neutral geschrieben, er geht darauf ein, das die Rechtslage umstritten ist und zeigt, worum es bei der Lunar Embassy geht. Bitte haltet Eure subjektiven Ansichten auf der Diskussionsseite, wenn ihr denn etwas beizutragen habt. Wenn es nur darum geht, die Idee als solche zu kritisieren, haltet Euch an eines der zahllosen Foren. Da sind kontroverse Ansichten immer gerne genommen.

Ich habe aus diesem Grund auch den Beleg und NPOV Marker entfernt, sie sind hier umpassend. Der Beitrag ist belegt, weiterführende Links sind vorhanden. Man könnte noch Bilder einer Claim Urkunde hinzufügen, aber ansonsten sind alle Belege vorhanden, die benötigt werden. Genausowenig ist die Neutralität gefährdet, im Beitrag steht nirgends man soll oder soll nicht. Beide Seiten werden betrachtet. --Avandol (14:34, 16. Mai 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Ich habe die Änderungen vorhin im Rahmen der Nachsichtung gesichtet, da ich den Beitrag in dieser Form für durchaus vertretenswert halte. Einige textliche Glättungen habe ich vorgenommen, eher stilistischer Natur. Weitere Glättungen scheinen mir indes erforderlich: So gibt der Artikel rechtliche Betrachtungen wieder, die für sich stehend unbelegt wirken. Hier sollte m.E. ein klarerer Bezug zu den Quellen hergestellt werden, sowohl sprachlich (Verwendung Konjunktiv, etwa "es habe...", "es sei...") als auch durch verstärkten Einsatz von Einzelnachweisen an den passenden Stellen. Auch erscheinen mir einige Aussagen redundant. ---WolliWolli- Feedback 18:06, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten