Diskussion:Lusitanische Rechtsfamilie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von UHT
Lusitanische Rechtsfamilie und "Weitergeleitet von Portugiesisches Recht"!? "Portugiesisches Recht" und das 1982 von Erik Jayme postuliert Konstukt sind doch völlig unterschiedliche Lemmata. --87.170.201.126 08:41, 21. Aug. 2019 (CEST)
- Inwiefern? Die Verwendung der Bezeichnung der Mutterrechtsordnung für die ganze Rechtsfamilie scheint mir durchaus üblich. So wie man auch ohne Probleme sagen könnte "Das griechische Zivilrecht ist deutsches Recht" (gemeint: das griechische Zivilrecht gehört zur deutschen Rechtsfamilie). Ich sehe keine Grund, warum das hier anders sein sollte. --Benutzer:UHT (Diskussion) 14:47, 21. Aug. 2019 (CEST)