Diskussion:Lusitanische Rechtsfamilie

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von UHT
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Lusitanische Rechtsfamilie und "Weitergeleitet von Portugiesisches Recht"!? "Portugiesisches Recht" und das 1982 von Erik Jayme postuliert Konstukt sind doch völlig unterschiedliche Lemmata. --87.170.201.126 08:41, 21. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Inwiefern? Die Verwendung der Bezeichnung der Mutterrechtsordnung für die ganze Rechtsfamilie scheint mir durchaus üblich. So wie man auch ohne Probleme sagen könnte "Das griechische Zivilrecht ist deutsches Recht" (gemeint: das griechische Zivilrecht gehört zur deutschen Rechtsfamilie). Ich sehe keine Grund, warum das hier anders sein sollte. --Benutzer:UHT (Diskussion) 14:47, 21. Aug. 2019 (CEST)Beantworten