Diskussion:Märkische Baugenossenschaft
Nachschusspflicht
[Quelltext bearbeiten]Mir ist bis heute nicht klar, warum nur ausgetretene Genossen zahlen sollen, nicht aber die Genossen, die Mitglied bleiben. Der jährliche Auszug über das Guthaben müsste dann auch hier einen negativen Betrag ausweisen. – Simplicius 09:09, 13. Mär. 2009 (CET)
- http://www.bmgev.de/themen/genossenschaften/34maerkische-eg.html
- http://www.bmgev.de/themen/genossenschaften/35maerkische-eg.html
Gelöschte Ergänzung
[Quelltext bearbeiten]Gelöscht, lautete:
Mit Erwerb der Genossenschaftsmitgliedschaft und der Genossenschaftanteile ist er in vollem Umfang zur Nachschusspflicht verpflichtet!
Da sich die Märkische Baugenossenschaft e. G. derzeit mit Millionenbeträgen im Minus befindet, ist das neue Genossenschaftsmitglied bereits verschuldet und sollte derzeit nicht damit rechnen, seine geleisteten Genossenschaftsanteile zurück zu bekommen!
Derzeit müssen Genossenschaftsmitglieder die ihre Anteile zurückgegen, einen Nachschuss im Rahmen der Nachschusspflicht zahlen, die bei Leistungsverweigerung gerichtlich, mit Erfolg, eingeklagt werden.
Von einer Genossenschaftsmitgliedschaft und dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist dringend abzuraten. Ein potentielles Verschweigen der Tatsachen ist möglich!!!!!
Das ist natürlich die Frage, mit welchen Belastungen ein neues Mitglied rechnen müßte. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 14:23, 25. Jul. 2013 (CEST)