Diskussion:Möbelspedition

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 84.133.228.116 in Abschnitt Achtung bei der rechtlichen Bewertung
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De- und Remontage

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Möbel- und Lampende- und Remontage erinnern heftig an den "Counter" der DB. Was hindert`s, von Möbel ab- und wieder aufschlagen, von Lampen ab- und wieder aufhängen zu sprechen?? Oder steht dieser vollmundige Text in einer deutschen "Vorschrift"?--Georg123 17:51, 18. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Einzelbelege

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Hallo Spediteure, da ich in der Familie einen Möbelspediteur habe hab´ich irgendwann mal diesen Artikel auf meine Beo gesetzt. Mir fällt auf, daß der Artikel NICHT EINEN EINZIGEN schriftlich nachvollziehbaren BELEG hat. Bei der letzten Ergänzung bekommt der Leser ein Abkürzung (FAIM??? o.Ä:) serviert- wieder ohne Beleg. Ich bin wild entschlossen, den "Belege fehlen" - Baustein zu setzen. Es wäre schade, wenn ein sehr kritischer Admin dies sogar zum Anlaß einer Löschdiskussion macht. Alsdann mein Vorschlag: Fleißig Nacharbeiten--Georg123 22:15, 16. Jan. 2011 (CET)! meintBeantworten

Achtung bei der rechtlichen Bewertung

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Habe eben diesen Artikel durch Zufall befunden. Soweit hier Rechtsfragen dargestellt werden, sind sie leider zum großen Teil durcheinander oder sogar falsch!!! Bitte mit Vorsicht genießen. wenn ich mal Zeit habe (heute leider nicht), werde ich es umarbeiten. Zumindest so viel schon mal vorab: der privatrechtliche Umzugsvertrag zwischen Umzugsunternehmen und Kunden richtet sich in Deutschland nach §§ 451 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB); der Hinweis auf die §§ 407 ff. HGB ist deshalb leicht irreführend. Jörg aus Köln--84.133.236.144 23:29, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten