Diskussion:Mühlenrecht

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Begriff Mühlenrecht

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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Band III, 2. Auflage, Sp. 1658: „Das Mühlenrecht… umfasst alle Rechtsnormen, die in einem Zusammenhang mit der Anlage und dem Betrieb von M.n stehen.“

Entweder stimmt vom Wikipedia-Artikel das Lemma nicht oder der Text. --FraCbB (Diskussion) 15:10, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten