Diskussion:Münchener Kommentar
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Minderbinder in Abschnitt Begriffserklärung?
Begriffserklärung?
[Quelltext bearbeiten]Lieber Minderbinder,
ich bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist zu sämtlichen Münchener Kommentaren Einzelartikel aufzubauen. Mir scheint auch zweifelhaft, ob alle die Relevanzkriterien erfüllen. Ich hatte diese Seite daher vielmehr als abschließenden Artikel aufgefasst, der optisch mit Fettsetzungen besser aussieht als mit Rotlinks.
Viele Grüße
--Gruenfisch 11:29, 24. Aug. 2011 (CEST)
- Na, die Münchener Kommentare zum BGB und zur ZPO verdienen ganz sicher eigene Artikel. Die RK für Literarische Einzelwerke sind nicht für Standardwerke der Fachliteratur anwendbar. Es gibt schlicht keine RK für wissenschaftliche Literatur. Überhaupt sind RK keine notwendigen Bedingungen. Wie auch immer, dies ist eine BKS, die in der Erläuterung etwas ausführlich ist. Wenn es Einzelartikel gibt, kann man da kürzen. In so manchem Teilgebiet des Rechts wird verkürzend nur vom Münchener Kommentar geschrieben, so auch in der WP. Dann ist schon eine BKS ohne einen Blaulink eine Verbesserung. --Minderbinder 12:09, 24. Aug. 2011 (CEST)
- In Ordnung. Ich werde, wenn ich die Tage Muße finde, mal beginnen zum BGB-Kommentar einen Artikel anzulegen und würde mich natürlich auch über Unterstützung freuen. Dennoch halte ich nicht alle Kommentare für relevant, etwa den MüKo zum Lauterkeitsrecht oder zur InsO.
- Im übrigen finde ich die Erläuterungen, die du "ausgeklammert" hast, etwas doppelt gemoppelt. Dass es sich beim Münchnener Kommentar zum Aktiengesetz, um einen Kommentar zum AktG handelt ist unmittelbar plausibel. Ich erkenne die sinnvolle Idee dahinter die Links zu den Gesetzen zu erhalten, doch wirken diese Erläuterungen enorm komisch. Wärest du damit einverstanden diese wieder zu entfernen oder hättest du einen Alternativvorschlag für die Verweise auf die Gesetze? --Gruenfisch 09:45, 25. Aug. 2011 (CEST)
- Natürlich ist das plausibel, aber ein Blaulink direkt zum kommentierten Gesetz ist auch praktisch. Ich habe die Redundanz noch etwas verringert. Diese ganzen Blaulinks pro Zeile auf Gesetz und Herausgeber sollten pro Zeile entlinkt werden, sobald es dort einen Artikel zu einem Kommentar gibt. --Minderbinder 12:41, 25. Aug. 2011 (CEST)
- In Ordnung. Ich werde, wenn ich die Tage Muße finde, mal beginnen zum BGB-Kommentar einen Artikel anzulegen und würde mich natürlich auch über Unterstützung freuen. Dennoch halte ich nicht alle Kommentare für relevant, etwa den MüKo zum Lauterkeitsrecht oder zur InsO.