Diskussion:Maßregelvollzug/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Lektor w in Abschnitt Ermächtigungsgesetz
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Erste Beiträge

forensische Psychologie ist nicht nur der Maßregelvollzug, sondern auch die psychologische Analyse von Täter Zeugen und Opferaussagen. Es wäre gut diese zwei Begriffe stärker und differenzierter zu trennen. Maßregelvollzug ist nur ein Teilbereich der forensischen Psychologie. 195.93.60.136 18:09, 28. Okt. 2005‎

"Eine andere grosse Gruppe leidet unter schweren Persönlichkeitsstörungen..."

Diese Gruppe hat zwar eine solche Störung, der Begriff des Leidens trifft bei diesem Klientel aber eher selten zu. Hingegen leiden Patienten mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis tatsächlich häufiger unter der Erkrankung. 88.74.153.28 12:15, 16. Jan. 2007‎

Man sagt in solchen Fällen „leidet unter“, die Formulierung ist normal. Es kommt nicht darauf an, daß es Krankheiten gibt, unter denen man noch mehr leidet. --Lektor w (Diskussion) 09:10, 21. Nov. 2020 (CET)

"Die Entlassung zur Bewährung ist erst bei eindeutig günstiger Prognosestellung durch forensische Sachverständige möglich."

Die Entscheidung über die Entlassung liegt bei dem Gericht, welches sich auch entgegen der Empfehlung der Sachverständigen für eine Aussetzung entschliessen kann. 88.74.153.28 12:18, 16. Jan. 2007‎

Daß die Entscheidung und die Verantwortung letztlich bei einem Gericht liegt, steht im Artikel. Wenn der Gutachter aber eine ungünstige Prognose abgibt, wird sich das Gericht doch nicht darüber hinwegsetzen. Insofern liegt kein Widerspruch vor.
Berechtigt ist die Kritik aber wahrscheinlich im Blick auf das zuspitzende Wort „eindeutig“. Ich habe es gelöscht. --Lektor w (Diskussion) 09:10, 21. Nov. 2020 (CET)
PS: Zum Gewicht des Gutachtens bei der Entscheidungsfindung des Gerichts wird im Artikel übrigens der Experte Gerhard Strate zitiert (im Abschnitt Maßregelvollzug#Kritik). Er sagt: „Liegt dem Gericht die Aussage eines Sachverständigen vor, geschieht es höchst selten, dass es gegen den gutachterlichen Rat entscheidet oder die Ausführungen zumindest kritisch hinterfragt.“ --Lektor w (Diskussion) 10:29, 23. Nov. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 07:13, 3. Dez. 2020 (CET)

Statistik

Auf der Internetseite http://www.lwl.org/LWL/Gesundheit/Massregelvollzug/MRV_Inhalte/Patienten/ ist zu lesen, daß weibliche Patienten nur etwa 3–5 % ausmachen. Dies sollte im Artikel noch ergänzt werden, evtl. mit Hinweis auf deren Ursachen. --Skraemer 18:31, 22. Nov. 2008 (CET)

Der Anteil der Frauen wird inzwischen bei den statistischen Angaben angegeben. --Lektor w (Diskussion) 07:13, 3. Dez. 2020 (CET) erledigtErledigt
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Kosten

Was ist das für eine Angabe? Pro Jahr, pro Tag, pro Woche, pro Mahlzeit?--129.13.72.197 18:03, 5. Jul. 2010 (CEST) erledigtErledigt

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Vielleicht könnte dieser Link hier zu den Weblinks noch dazu:

http://www.psychiatrie.de/fileadmin/redakteure/bapk/thema_forensik/forensik_literatur_steck-bromme.pdf--87.139.24.8 13:01, 22. Okt. 2014 (CEST)

(Als juristischer Laie fand ich ihn sehr informativ und gut verständlich.) --46.115.71.183 21:06, 15. Dez. 2012 (CET)

erledigt --CaffeineCyclist (Diskussion) 02:06, 19. Dez. 2012 (CET)
Der Link ist nicht mehr im Artikel, weil defekt. (Außerdem ist der Text heute möglicherweise nicht mehr aktuell.) --Lektor w (Diskussion) 09:10, 21. Nov. 2020 (CET) erledigtErledigt
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 07:13, 3. Dez. 2020 (CET)

Ermächtigungsgesetz

Zitat aus "Geschichtliche Hintergründe": "Am 24. November 1933, auf den Tag genau 7 Monate nach der Veröffentlichung der Ermächtigungsgesetze im Reichsgesetzblatt, wurden mit dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung (RGBl. Teil I, Seite 995) die Maßregeln der Sicherung und Besserung in das Strafgesetzbuch eingeführt."

Wozu der Hinweis auf das Ermächtigungsgesetz? Was soll dem Leser damit vermittelt werden? Dass es sich um NS-Recht handelt? Oder dass das Gesetz nicht demokratisch zustande gekommen ist? Oder gar nichts? Falls Letzteres, dann ist der Hinweis genauso sinnlos wie "x Tage nach Ostern bzw. vor Weihnachten" und sollte entfernt werden. Andernfalls sollte konkret ausgeführt werden, warum das hier relevant ist. 91.47.9.137 06:00, 12. Jul. 2017‎

Die Kritik war berechtigt und wurde berücksichtigt. Die Formulierung „auf den Tag genau 7 Monate nach der Veröffentlichung der Ermächtigungsgesetze“ steht nicht mehr im Artikel. --Lektor w (Diskussion) 09:10, 21. Nov. 2020 (CET) erledigtErledigt
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 04:58, 14. Dez. 2020 (CET)