Diskussion:Magister iuris

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Neuanlage eines Artikels

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Was soll die Löschung meines Ansatzes zur Erstellung des Artikels "Magister iuris". Wenn Du meinen Ansatz für falsch hältst, mach' bitte klar, was Dir daran nicht gefällt und bringe Dich mit Verbesserungsvorschlägen ein. Aber kommentarloses Löschen ist primitiv und beinhaltet keine konstruktive Kritik.


Deutschland:

Die juristischen Fakultäten der Universitäten Köln und Konstanz verleihen den Grad des Magister iuris (Mag. iur.) nach bestandenem 1. juristischen Staatsexamen. Die Universität Hamburg verleiht den akademischen Grad des Magister iuris auch ohne Bestehen des 1. juristischen Staatsexamens allein auf der Grundlage von an der Universität erbrachten Leistungen. http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/34/intern/posto/po_bak_mag_juris.pdf

Österreich:

In Österreich ist der akademische Grad des Magster iuris der Regelabschluss eines grundständigen Jurastudiums.

136.8.152.12 17:13, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Das Löschen eines Artikels, der nicht den Mindestanforderungen oder den Relevanzkriterien genügt, ist nicht primitiv, sondern die Pflicht von Administratoren. Ich gehe davon aus, dass dieses Lemma nichtr relevant ist, aber das wird die Diskussion zeigen. Das Löschen wird jedenfalls immer begründet und ist nicht persönlich gemeint. Die gute Absicht deiner Schreibtätigkeit ist jedenfalls zu erkennen und ich hoffe das hier geltende Regelwerk vergrault dich nicht. - Lilienpheld 17:59, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Fragen obsolet!

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Die bisher diskutierten Fragen sind obsolet.

Ja, die Fragen sind veraltet, aber deswegen darf man nicht gleich den ganzen Seiteninhalt durch einen anderen Ersetzen. Schau doch mal in andere Diskussionseiten von Artikeln da gibt es auch alte Diskussionsbeiträge noch. Und wenn mal eine Diskussionseite zu voll wird, wird ein Archiv aufgemacht. Das ist aber auf dieser Seite noch (lange) nicht nötig.
Viele Grüße -- Tostedt (Disk.) 16:00, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Postgradualer Studiengang

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Einige Universitäten nennen Studiengänge, die anderswo "LL.M." heißen würden, "Magister Juris". Habe das, mit Belegen, in den Text eingebaut.SchnitteUK 00:15, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist richtig, daran hatte ich auch schon gedacht.

Gruß136.8.152.12 12:26, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

I == Magister Iuris an der Universität Mainz ==

Hallo Leute,

leider weiß ich nicht, wie ich etwas in einem bestehenden Artikel einfüge: Aber vielleicht findet sich ja ein Interessent. Auch an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gibt es einen Magister Iuris Studiengang. Dieser ist jedoch, anders als die bisher dargestellten Ansätze, ein eigenständiger Magisterstudiengang mit einer Zulassungsbeschränkung, wonach nur Studenten, die auch auf Staatsexamen Jura studieren, sich einschreiben können.

In dem Fall haben die Studenten, nach einem obligatorischen Auslandsaufenthalt, die Hauptfächer Rechtswissenschaft und ausländisches Recht. Nach einer 50-Seitigen Magisterarbeit, welche auch in der Sprache des ehemaligen Gastlandes anzufertigen ist, wird der Titel Magister des Deutschen und Ausländischen Rechtes verliehen, welcher Mag. iur. abgekürzt wird. Dieser Studiengang ist, abgesehen von der Verpflichtung auch in Jura eingeschrieben zu sein, völlig unabhängig von einem Staatsexamen. Als Äquivalent zu den Magister Iuris Abschlüssen der sonstigen Universitäten verleiht die Universität Mainz einen Diplom.

Quellen finden interessierte hier:

Magister Iuris: http://www.jura.uni-mainz.de/auslandsbuero/124.php Diplom: http://www.jura.uni-mainz.de/

Viele Grüße

RealHoney (20:12, 28. Mär. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe [[Hilfe:Signatur]--95.116.183.59 22:30, 28. Mär. 2011 (CEST)]) --95.116.183.59 22:30, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Ja, ich denke, auch dieser Spezialfall sollte Erwähnung finden - füg es einfach 'mal ein, 'mal sehen, was die anderen dazu sagen...136.8.33.68 12:35, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, ich habe es heute Morgen erledigt. Ich hoffe sehr, dass der Artikel euren Ansprüchen genügt. Habe einige Details ausgespart, weil ich dachte, dass es den Rahmen sprengen würde. Allerdings sind sie in den Belegen nachlesbar.


Viele Grüße

RealHoney, ca. 15.30 (Handytastatur erlaubt die originäre Signatur nicht) (nicht signierter Beitrag von RealHoney (Diskussion | Beiträge) 15:33, 30. Mär. 2011 (CEST)) Beantworten

Nennung vor oder nach dem Namen

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Wenn ich einen Brief ganz förmlich adressieren möchte an jemanden der kürzlich Mag. iur. wurde, schreibe ich dann Herr Mag. iur. Fritz Müller oder Herr Fritz Müller Mag. iur. (kommt da ein Komma zwischen Nachname und Titel). In Österreich wäre vor dem Namen richtig, beim häufigeren M.A. ist in Deutschland nach dem Namen üblich. Hat jemand eine Meinung oder sogar Quelle für die richtige Lösung?--Tilda (Diskussion) 11:02, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Für Österreich gilt § 88 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002: „‚Mag.‘, ‚Dr.ֹ‘ und ‚Dipl.-Ing.‘ (‚DI‘) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.“ --UV (Diskussion) 23:30, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Danke, aber für Deutschland konnte ich eine entsprechende Regelung nicht finden. Hier gibt es zwar Ländergesetze: u.a. http://www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/pdf/auszug_hochschulgesetz.pdf aber die regeln diesen Punkt nicht. Wie wird es in D. üblicherweise gehandhabt?--Tilda (Diskussion) 10:36, 24. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Eine Quelle dafür kann ich zwar leider anbieten, da dies eben NICHT geregelt ist, aber generell gilt, dass in Deutschland keine GESETZLICHEN Regeln dahingehend existieren, ob der akademische Grad vor oder nach dem Namen zu führen. Traditionell ist es aber wohl tatsächlich so, dass Diplome vor dem Namen und Magister-, Master- und Bachelorgrade nach dem Namen geführt werden. Etwas anderes kann sich jedoch aus der Urkunde ergeben, die einen berechtigen, diesen Grad zu führen. So etwa schreibt die Magister iuris Urkunde der Universität Mainz vor, dass der Grad in seiner Ankürzung (MAg. iur.) nach dem Namen zu führen ist - Wohl um Verwechselungen mit dem regulären Jura-Abschluss in Österreich vorzubeugen. Hoffe, das hilft. (nicht signierter Beitrag von RealHoney (Diskussion | Beiträge) 19:20, 7. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 20:16, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Loeschung der Situation in Frankreich ohne Zusammenfassung in der Bearbeitungszeile?

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@M Huhn: Einen schoenen guten Tag.

Sie haben eine Aenderung vom 26. Mai 2017 von einem unbekannten Nutzer gesichtet. Diese Aenderung nennt als Zusammenfassung einen Link, der als sinnvolle Ergaenzung zu einer anderen Information als der Situation in Frankreich einzustufen ist. Ferner ist die Bearbeitung als visuelle Bearbeitung markiert.

Allerdings entfernt die Bearbeitung meine gesamten Ausfuehrungen zur Situation in Frankreich. War das absichtlich?

Da es keinen Artikel zur Juristenausbildung in Frankreich gibt, habe ich diesen Abschnitt aus dem Artikel Master of Laws hier importiert, da mir diese Seite dafuer als am geeignetesten erschien. Ich sehe keinen Grund, die information zu entfernen. Was denken Sie?

Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank im Voraus und viele Gruesse.

--Abzo (Diskussion) 10:00, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten