Diskussion:Mailänder Kongress von 1880

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Filzstift in Abschnitt Keine Erwähnung der expliziten Rücknahme?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Folgen der Beschlüsse in Deutschland

[Quelltext bearbeiten]

Angegeben sind zwei Zitate aus einem Buch von 1940, zu deren Hintergrund es im Artikel keine weiteren Informationen gibt und die nicht in ihren historischen Kontext eingeordnet werden. Vor dem Hintergrund der Umstände in Deutschland im Jahr 1940 und dem Umgang der Nationalsozialisten mit Gehörlosen, sollten diese Stellen weiter ausgearbeitet werden. Außerdem wirken die Beschlüsse des Mailänder Kongresses auch in Deutschland bis heute nach, was im Artikel noch nicht dargestellt wird. -- Boarderlein 06:15, 15. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Abschnitt 'Durchführung'

[Quelltext bearbeiten]
Der Abschnitt 'Durchführung' ist in der jetztigen Form eine reine Dokumentensammlung und kein enzyklopädischer Text. Daher habe ich ihn erst mal hier hin verschoben. --Coyote III (Diskussion) 09:03, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

--*--*--*--*--*--*--
Beginn des ausgelagerten Abschnitts

"Durchführung"

Der spätere Kongressbericht im „Organ“, Nr. 11. und Nr. 12/1880 gibt als behandelte Fragen und Beschlüsse folgendes wieder:

Frage 1:
„Welches sind die wesentlichsten Vorzüge der Lautsprache der Gebärdensprache gegenüber, oder umgekehrt?“

Resolution: (Gegenstimmen von USA und Schweden)
"In der Überzeugung der unbestrittenen Überlegenheit der Lautsprache gegenüber der Gebärdensprache,

  1. insofern jene die Taubstummen dem Verkehr mit der hörenden Welt wiedergibt und
  2. ihnen ein tieferes Eindringen in den Geist der Sprache ermöglicht,

erklärt der Kongress: daß die Anwendung der Lautsprache bei dem Unterricht und in der Erziehung der Taubstummen der Gebärdensprache vorzuziehen sei.“

Exkurs: Stimmungsbild nach der Proklamierung
„Nach der Proklamierung dieser These entwickelte sich eine Szene, welche dem Nordländer ebenso neu als interessant war. Die ganze Versammlung brach unter lebhaftem Beifallsklatschen in den freudigen Ruf aus: „Vive la parole, vive la méthode d'articu-tion“; man beglückwünschte sich wie nach einem gewonnenen Siege und gab seiner Freude in der mannigfachsten Weise ungezwungen Ausdruck, so daß man unwillkürlich davon erwärmt und mitgerissen wurde. Und in der Tat ist dieses Resultat auch ein großer Sieg auf dem Gebiete der Humanität und der Pädagogik, dessen Wichtigkeit und weitumfassende Bedeutung nicht kräftig genug hervorgehoben werden kann. Wenn hier auch keine Gesetze und Verordnungen aufgestellt wurden und selbstverständlich auch nicht aufgestellt werden konnten, so bezeichnet doch diese Stunde, in welcher die mitgeteilte These unter dem Jubel der Anwesenden proklamiert wurde, unstreitig einen wichtigen Merkstein in der Geschichte der Taubstummenbildung, welcher für die außerdeutschen Länder zum Teil neue Bahnen gewiesen wurden. Auch für Deutschland wird hoffentlich dieser weihevolle Moment nicht ohne Segen bleiben, denn er wird ohne Zweifel der dortigen unterrichtlichen Arbeit neue Impulse geben und die letzten Reste von Halbheit und Einseitigkeit austilgen helfen.“

Frage 2:
„Welches sind die prinzipiellen Unterschiede zwischen den Bezeichnungen reine Lautsprache (méthode orale pure) und gemischter Methode (méthode mixte)?“
Frage 3:
„Wo ist die Grenze zwischen der natürlichen und der methodischen Gebärdensprache?“

Resolution: Frage 2 und 3 wurde zusammengefasst.
„In Erwägung, daß die gleichzeitige Anwendung der Gebärdensprache und des gesprochenen Wortes den Nachteil mit sich führt, daß dadurch das Sprechen, das Ablesen von den Lippen und die Klarheit der Begriffe beeinträchtigt wird, ist der Kongreß der Ansicht: daß die reine Artikulations-Methode vorzuziehen sei.“

Frage 4:
„Welches sind die geeigneten Mittel und Wege, um den Taubstummen möglichst schnell mit der Umgangssprache vertraut zu machen?“

Resolution:
„In Erwägung, daß der Unterricht der Taubstummen durch die Wortsprache erteilt werden muß, spricht sich der Kongress dahingehend aus:

  1. daßals wirksamstes Mittel, den sprechenden Taubstummen in den Besitz der Umgangssprache zu setzen, die anschauliche Methode anzuwenden sei, welche darin besteht, zuerst durch das Wort, dann durch die Schrift die Gegenstände und Handlungen zu bezeichnen, welche den Schülern vor Augen geführt worden sind;
  2. daß man auf den unteren Stufen den Taubstummen zur Beachtung der grammatischen Formen nur durch Beispiele und praktische Übungen führen und auf der oberen Stufe zur Erreichung dieses Zieles grammatische Regeln hinzufügen muß, jedoch unter Beobachtung größter Einfachheit und möglichster Klarheit.“

Frage 5:
„Verlernen die aus der Schule entlassenen Taubstummen das Sprechen wieder, oder ziehen sie im gewöhnlichen Verkehre mit den Hörenden etwa die Zeichensprache der Lautsprache vor? Wenn solche Erscheinungen auftreten, worin liegt der Grund?“

Resolution:
„In Anbetracht der Resultate, welche sich bei zahlreichen an jüngst aus der Schule ausgetretenen Taubstummen jedes Alters und verschiedener Lebensverhältnisse gemachten Versuchen herausgestellt haben, indem sie auf Fragen über die verschiedensten Gegenstände mit Sicherheit und genügender Deutlichkeit antworteten und mit sehr grosser Gewandtheit von den Lippen anderer ablasen, erklärt der Kongress:

  1. dass die durch reine Artikulationsmethode unterrichteten Taubstummen nach ihrem Austritt aus der Schule die erworbenen Kenntnisse nicht vergessen, sondern dieselben vielmehr durch den mündlichen Verkehr mit anderen und durch Lektüre weiter entwickeln;
  2. dass sie in ihrem Verkehr mit Vollsinnigen sich ausschließlich der Lautsprache bedienen;
  3. dass die Fähigkeit des Sprechens und Ablesen von den Lippen ihnen keineswegs verloren geht, sondern sich vielmehr durch den Gebrauch zu grösserer Fertigkeit ausbildet.“

Frage 6:
„Wo und inwiefern können Taubstumme klassische Studien machen, oder wie wird ihnen der Unterricht höherer Lehranstalten zugänglich? Ist es in einer oberen Abteilung der Taubst.-Schule, oder in einem besonders für sie geschaffenen Institute; und sind hierbei die ordentlichen Taubst.-Lehrer oder aber Lehrer und Professoren der gewöhnlichen secundären Lehranstalten zu verwerten?“

Resolution:
„In der Erwägung, dass eine grosse Anzahl Taubstummer der Wohltat des Unterrichts aus dem Grunde entbehrt, weil den Familien und den Instituten nicht die nötigen Mittel zu Gebote stehen, spricht der Kongress den Wunsch aus, dass die Regierungen die nötigen Veranstaltungen treffen mögen, dass alle Taubstummen ausreichenden Unterricht erhalten.“

Weitere Erklärungen und Ansichten des Kongresses:
„Der Kongress ist der Ansicht, dass die Bücher, welche dem Verständnis der Taubstummen zugänglich sind, jederzeit in ihre Hände gegeben werden können.“ „In der Erwägung der besonderen Schwierigkeiten des Unterrichts der Taubstummen nach der Artikulationsmethode und gestützt auf die nach dieser Seite hin fast allen Taubstummenlehrer gemachte Erfahrung erklärt der Kongress:

  1. dass das günstigste Alter für den Eintritt taubstummer Kinder in die Schule die Zeit vom 8. bis 10. Lebensjahr ist;
  2. dass der Schulbesuch wenigstens 7, besser 8 Jahre dauern muss;
  3. . dass ein Lehrer nach der reinen Artikulationsmethode nicht mehr als 10 Schüler unterrichten kann.

In der Erwägung, dass in Anstalten, in welchen die reine Artikulationsmethode bis dahin nicht in Anwendung gewesen ist, die Einführung derselben in kluger Berechnung nur stufenweise und allmälig vorgenommen werden darf, ist der Kongress der Ansicht:

  1. dass die neu eintretenden Schüler eine besondere Klasse bilden, in welcher der Unterricht nach der Artikulationsmethode erteilt wird;
  2. dass diese Schüler von den anderen Taubstummen, welche schon zu weit vorgeschritten sind, um nach der Artikulationsmethode unterrichtet zu werden, deren Ausbildung deshalb durch die Gebärdensprache vollendet werden muß, durchaus zu trennen sind;
  3. dass jedes Jahr eine neue Klasse nach der Artikulationsmethode einzurichten ist, bis alle älteren Schüler, welche durch die Gebärdensprache unterrichtet werden, ihre Bildung vollendet haben.“

Ende des ausgelagerten Abschnitts
--*--*--*--*--*--*--

Die zentralen Beschlüsse habe ich nun in einem Abschnitt 'Beschlüsse' aufgeführt. --Coyote III (Diskussion) 09:53, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Abschnitt "Organisation"

[Quelltext bearbeiten]

Beleg fehlt bei "Für das Organisations-Komitee waren vorgesehen: als Ehrenmitglieder Isaac und Eugène Pereire (Paris)": Die Gebrüder Emile und Isaac Pereire waren beide zu dem Zeitpunkt des Kongresses bereits tot, ich glaube daher nicht, dass sie als Ehrenmitglieder vorgesehen gewesen sein dürften. --Ptitescargot (Diskussion) 23:08, 27. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt Isaac Péreire als Ehrenmitglied vorgeschlagen worden war - er starb gerade mal 2,5 Monate vor dem Kongress. Bezüglich seines Sohnes Eugène Péreire (so der Artikel, also nicht der Bruder Emile) stellt sich diese Frage nicht, er starb 1908. Allerdings wäre ein Beleg zum Abschnitt nicht schlecht, der kommt jetzt quellenlos daher. --Gr1 (Diskussion) 15:42, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Keine Erwähnung der expliziten Rücknahme?

[Quelltext bearbeiten]

Warum wird nicht explizit erwähnt, dass die Beschlüsse 2010 von der ICED in Vancouver aufgehoben wurde und man das Bedauern über diese ausgedrückt hat? --2003:C6:FF27:9B00:5824:20DA:DD2E:E615 19:37, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Naja, der Artikel stammt im Wesentlichen noch von 2004 und der Autor ist seit 2007 in der Wikipedia inaktiv. Aber vielleicht magst du den Artikel aktualisieren? —Filzstift (Diskussion) 20:21, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten