Diskussion:Maklervertrag

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Artikel ist fehlerhaft
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Auf den Artikel Mäklervertrag weise ich hin, wegen der Frage "Makler" oder "Mäkler" auch auf meine Feststellungen dazu unter Diskussion:Mäklervertrag. Die beiden Artikel sollten zu einem zusammengefasst werden, meiner Meinung nach entgegen der Gesetzesformulierung unter dem Lemma Maklervertrag, das heutigem Sprachgebrauch entspricht.--wau > 11:33, 9. Sep 2005 (CEST)

Ich habe die beiden Artikel schon mal "verschmolzen". Ob man den uralten Mäklervertrag in dem Artikel noch erhalten sollte (ich habe den vorsorglich mal eingeklammert erwähnt), mögen die "Feinköstler" ;-) entscheiden. Schöne Grüße --Zollwurf 06:06, 10. Sep 2005 (CEST) (Signatur nachgetragen, war schusselig, Gruß Zollwurf)
Da das BGB explizit vom Mäklervertrag spricht, sollte das Lemma auch so heißen. Der nicht dem Gesetz zu entnehmende Begriff Maklervertrag kann dann darauf verweisen. Im Moment ist es umgekehrt, und das mutet schon sehr eigenartig an. --Saefken 23:25, 16. Jul 2006 (CEST)

Deutschlandlastig

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Im Artikel wird ausdrücklich erwähnt, dass es bei der Behandlung des Maklervertrages um die Situation in Deutschland geht. Daher ist es, nach meiner Meinung, nicht erforderlich den Baustein dem Artikel voran zu stellen. siehe auch [1]. --Anton-Josef 10:34, 18. Apr 2006 (CEST)

Der Artikel ist wirklich deutschlandlastig .. ansonsten vielleicht Maklervertrag (Deutschland) .. und allgemeine Sachen auslagern? --chb 15:03, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Definiere Deutschlandlastig. Es wird halt der Maklervertrag in Deutschland beschrieben. Anderseits könnte man diesen bescheuerten Baustein auch bei Berlin reinpappen ;-)--Anton-Josef 15:36, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Könntet ihr bitte das mal lesen [2] --Anton-Josef 19:48, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Artikel ist fehlerhaft

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Ein Maklervertrag bedarf der Textform, ist also nicht formlos möglich- wie im Artikel genannt-

Siehe § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz Mit freundlichen Grüßen --Martin (Diskussion) 12:49, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Dein Einwand ist sachlich falsch. Und er ist unbegründet, wie so häufig von dir. Ein Blick in reputable Sekundärliteratur oder wenigstens zum Lesen empfohlene Sekundärquellen hätte genügt, um die Aussage im Artikel zu überprüfen und von ihrer Richtigkeit überzeugt zu werden, siehe hier oder hier. Benatrevqre …?! 15:43, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten
wie so oft schreibst du Blödsinn, offenbar hast du aber eine Lobby hinter die, die dir das erlaubt.
Die Qualität dieses Portals leidet zusehends, wenn deine "angeblichen " rep. Sekundärliteratur aus einer Anwaltsseite besteht, die du doch sonst immer ablehnst ( frag einen Anwalt )
Wenn das ganze nicht so traurig wäre, dann wäre es amüsant, allerdings werden gerade in den juristischen Artikeln zu Birke Falschinfos verbreitet, zum einen sind die Links von dir veraltet und zum anderen bezog ich mich auf Mietverhältnisse, bei KAUF ist es formlos möglich, allerdings musst du da § 311b beachten, bei der Vermittlung von Wohnraum ist neuerdings die Textform vorgeschrieben
Textform ist eine Form oder ?? --Martin (Diskussion) 12:16, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Wenn hier jemand Blödsinn schreibt, dann doch wohl offensichtlich du, weil du zu wenig Kenntnis von der Sache hast. Und wenn du mir nicht glaubst, dann stell deinen Einwand zu diesem Artikelthema ins Rechts-Portal ein und lass dich von den dortigen Fachautoren eines Besseren belehren. Benatrevqre …?! 19:15, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Das machst du doch sonst immer, aber diesmal nicht ? Warum wohl ? Haste Angst, das die dich dort korrigieren ?
Ich weiss, dass ich recht habe ! --Martin (Diskussion) 15:26, 25. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Vor wem? Blödsinn, ich sehe momentan nur noch keinen Handlungsbedarf. Sobald du aber auf die Idee kommen solltest, stümperhafte Änderungen einzubauen, werde ich diese revertieren und die Kollegen im Portal entsprechend informieren. Benatrevqre …?! 18:49, 25. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Wer hatte schon wieder mal recht ... Tja
Ich darf ja hier nix ändern, weil du mich überall schlecht machst und das so beschließt, gut das du diesmal reingefallene bist --Martin (Diskussion) 08:50, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich beschließe nichts, sondern es ist die einhellig vertretene Meinung unter den Fachautoren im Rechtsportal, dass deine Artikeländerungen in juristischen Artikeln nicht hilfreich sind. Benatrevqre …?! 22:13, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Darf ich mich hier einschalten? Die reputable Sekundärliteratur ist hier offensichtlich veraltet, denn das Textformerfordernis gilt erst seit dem 1. Juni 2015 und kann daher logischerweise bei Literatur aus dem Jahr 2012 noch gar nicht berücksichtigt worden sein. Von daher ist der Artikel zu ändern. -- Liliana 16:35, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das sage ich ja dauernd, auf mich hört man ja nicht, obwohl ich meist recht habe, ich bleibe daher dabei, dass all meine Änderungen auch in anderen Artikel fast immer richtig waren und diese dann -offenbar aus Eitelkeit- oder weil man eine Konserve hüten will, rückgängig gemacht wurden.
Es heißt doch " sei mutig" hier aber leider die Qualität zusehends, wenn ein User nicht offen ist für andere Argumente
Da ich hier dauernd wüst beleidigt und beschimpft werde, freut es mich auch mal, dass der User Benatrevqrel endlich auch mal ne "Watschen" erhalten hat.--Martin (Diskussion) 08:47, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Niemand hat hier eine "Watschen" bekommen, vielmehr ist man sich im Rechtsportal einig darin, dass deine Änderungen einfach nur unausgegoren und vor allem unverständlich sind. Man merkt, dass du einfach nicht in einwandfreiem klarem Deutsch formulieren kannst. "Sei mutig" bedeutet nicht, dass jeder mit der Fähigkeit ausgestattet ist, an einem enzyklopädischen Artikel mitschreiben zu können und dies auch den anderen zeigen müsste. Benatrevqre …?! 22:13, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Dir wurde bereits eine rüde Wortwahl attestiert, deine Arroganz scheint grenzenlos zu sein.
Deine rep Sekundärliteratur wurde ebenfalls als " nicht vereinbar " mit dem Geist der Wiki klassifiziert.
Jemand der Jurist ist und sich hier dermaßen mit einer Aussage aus dem Fenster gelehnt hat , dass ich sozusagen zu 100 % unrecht habe und sowieso für nichts geeignet bin- und dann felsenfest von einer "Formfreiheit" ausgeht und dann im Rechtsportal dermaßen korrigiert wurde, ja, der hat m.e sehr wohl eine ordentliche verbale Watschen erhalten und das zurecht ...
Mir sind Leute lieber, die Fachwissen haben, als solche, die immer an der Rechtschreibung rummäkeln.
Ich bleibe dabei : Ich halte es für bedenklich, dass hier einige ihre Artikel als Konserve und Eigentum betrachten und ich kann absolut nicht verstehen warum du, und auch andere hier einen Schutz genießen.
Jemand, der sich herausnimmt, ohne vorherige Sachprüfung meine Änderungen hier ohne Absprache zu löschen, hat m.e hier nichts mehr verloren, denn a) es schreckt neue User ab und b) die Qualität der Artikel leidet, wenn neue User gewissermaßen erst mal eine Art Gefallensprüfung durchmachte müssen und aus was für Gründen auch immer, dann durchfallen !--Martin (Diskussion) 01:18, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Du schreibst hier groben Unsinn, der nicht nachvollziehbar ist:
1. Die Wortwahl ist das eine, deine Unfähigkeit, bei juristischen Artikeln mitarbeiten zu können, allerdings das andere. Dass dir elementare Grundkenntnisse für das Verständnis juristischer Zusammenhänge fehlen, wurde dir ebenfalls schon von den Kollegen im Rechtsportal bescheinigt. Ich bin hier wahrlich nicht der einzige, der dir dies unermüdlich schreibt.
2. Keine meiner Literaturnachweise wurde überhaupt und jemals als "nicht vereinbar mit dem Geist der Wiki klassifiziert", ich weiß nicht, wie du auf diese absurde Idee kommst.
3. Ich habe meine Aussage im Nachhinein selbst revidiert, nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass es eine Gesetzesänderung gab. Ich bestand daher nicht auf der fehlerhaften Artikelfassung. Dein Argument über "Konserve und Eigentum" greift daher nicht.
4. Wenn es bei dir nur die Rechtschreibung wäre, könnte man diese ja noch zurechtbiegen und korrigieren. Bei dir mangelt es aber ebenso an der Kunst, verständliche Sätze in stilistisch einwandfreiem Deutsch zu formulieren und die Einsicht einerseits darüber, sowie andererseits, dass Sekundärliteratur notwendig ist für die Auslegung von Gesetzestexten.
5. Niemand hat deine Änderungen ohne vorherige Sachprüfung gelöscht. Zur Qualitätssicherung gehört aber, einen Artikel vor unsauberen und unausgegorenen Formulierungsversuchen zu bewahren, sowie die Erkenntnis, dass die Mitarbeit gewisser Schreiber durchaus verzichtbar sein kann; jenen bleibt es allerdings unbenommen, nötige Änderungen am besten direkt in den Fachportalen zur Sprache zu bringen, wo dann adäquat auf die Wünsche reagiert werden kann. Benatrevqre …?! 12:14, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich habe versucht, das Verhältnis von Regel (formfrei) und Ausnahme (Textform bei der Wohnungsvermittlung) einzuarbeiten. --Andrsvoss (Diskussion) 11:03, 28. Nov. 2015 (CET) Besinnt euch bitte auf den Zweck dieser Diskussionsseite, den Artikel zu verbessern! --Andrsvoss (Diskussion) 21:17, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten