Diskussion:Manfred Rotsch
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Anwerbung KBG
[Quelltext bearbeiten]In dem Artikel aus der Zeit wird die Anwerbung zum KGB anderst beschrieben:
Seine Verpflichtung für das KGB verdankt er einer unbedachten Äußerung: Einem Bekannten gegenüber soll Rotsch, noch Bürger der DDR, geäußert haben, er werde nun in den Westen gehen, weil es ihm im Arbeiter-und-Bauernstaat nicht mehr gefalle. Daraufhin habe der für das KGB tätige Bekannte ihn vor die Wahl gestellt: Strafverfahren nach DDR-Recht oder aber Verpflichtung für das KGB bei gleichzeitiger Ausreiseerlaubnis.