Diskussion:Manuduktionspflicht
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt „Die Manuduktionspflicht kann öffentlich-rechtliche wie privatrechtliche Einrichtungen und darin tätige Personen auferlegt sein, …“
„Die Manuduktionspflicht kann öffentlich-rechtliche wie privatrechtliche Einrichtungen und darin tätige Personen auferlegt sein, …“
[Quelltext bearbeiten]Müsste es nicht lauten: „Die Manuduktionspflicht kann öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlichen Einrichtungenn und darin tätigen Personen auferlegt sein, …“? -- Peter 09:44, 5. Dez. 2015 (CET)
- Erledigt, danke! Peter 17:14, 5. Dez. 2015 (CET)