Diskussion:Manusmriti
Sanskrit-Version
[Quelltext bearbeiten]Ich habe die Sanskrit-Version abgeändert. Grund: Mit मनुस्मॄति finde ich nur Klone der Deutschen Wikipedia. Mit मनुस्मृति hingegen gibt's gleich viel mehr Treffer. In der letzten Fassung wird das Ding auch so im Themenfeld der Hinduismus-Artikel auf der Hindi-Wikipedia benutzt. --Asthma 20:54, 20. Mai 2006 (CEST)
Nietzsche
[Quelltext bearbeiten]Ich habe etwa ein Dutzend Stellen gefunden, wo sich Nietzsche (teilweise in sehr lobendem Ton) auf das „Gesetz des Manu“ bezieht und beispielsweise auch mit dem Neuen Testament vergleicht. Sollte man das hier irgendwie erwähnen, und wenn ja: wie? --Asthma 12:40, 8. Okt 2006 (CEST)
Kategorie "Historische Rechtsquelle" nur für "geltendes Recht"?
[Quelltext bearbeiten]Kapiere ich nicht. --Asthma 20:04, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Weil es mir auch nicht klar war hab ich eine Anfrage gemacht: Portal Diskussion:Recht#Manusmriti, leider keine Antwort. Inzwischen habe ich mit einem (Hinduschriften-Ahnung-habenden) Juristen darüber gesprochen, der in dieser Hinsicht zwischen normativen und juristischen Texten eine deutliche Trennlinie sehen möchte. Das bedeutet die Manusmritis waren damals ein vorgegebenes Ideal (aber er war ja nur ein Gesetzgeber unter vielen, wenn auch der bedeutendste), wie weit sie Einfluss auf die Rechtsprechung hatten, ist (nach meiner Kenntnis) nicht geklärt.--Durga 20:22, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Naja, Recht ist immer normativ. Ab wann man im Sinne einer Demarkationslinie darüber hinaus sagen kann: „Dann und dann ist es auch geltendes Recht“ und was das mit der Kategorie:Historische Rechtsquelle zu tun hat, wüßte ich gerne. Siehe auch: Rechtsquelle, IMHO paßt das hier. --Asthma 20:28, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Im Artikel Rechtsquelle ist die Rede von "Erkenntnisgrund für etwas als Recht",- also fraglich - auch ob die Manusmritis auf die drei folgenden Definitionen passen scheint nicht sicher. Man könnte weiter darüber diskutieren, aber mir selbst ist es einfach nicht wichtig genug, dass ich mich jetzt mit der einstigen juristischen Bedeutung dieser Texte genauer auseinander setze. Von mir aus gib den Link dazu, er tut nicht weh. Gelegentlich befrag ich mal ganz spezielle Experten dazu bzw. stolpere über präzisere Hinweise in der Literatur. --Durga 21:00, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Naja, Recht ist immer normativ. Ab wann man im Sinne einer Demarkationslinie darüber hinaus sagen kann: „Dann und dann ist es auch geltendes Recht“ und was das mit der Kategorie:Historische Rechtsquelle zu tun hat, wüßte ich gerne. Siehe auch: Rechtsquelle, IMHO paßt das hier. --Asthma 20:28, 9. Jul. 2007 (CEST)
Überarbeitet
[Quelltext bearbeiten]Außer kleine stilistischen Änderungen habe ich eine Zwischenüberschrift geändert in Rezeption der Manusmriti bei Nietzsche, denn ausschließlich darum geht es, nicht um Neuzeitliche Rezeption des Manusmriti allgemein. „…und wirken bis in die politischen Strukturen neuzeitlicher hinduistischer Gesellschaften hinein“, diesen Halbsatz habe ich gelöscht: Auf die Bedeutung für Nepal wird an anderer Stelle eingegangen, ansonsten trifft die Aussage nicht zu. Da Nietzsche mit Sicherheit kein Kenner der altindischen Kultur war, stellt diese Sichtweise sicherlich keine zutreffende Beschreibung der realen altindischen Gesellschaft dar, sondern diese dient Nietzsche eher als Projektionsfläche seiner eigenen gesellschafts- und moralphilosophischen Vorstellungen. Dieser Kommentar ist überflüssig, da er ausschließlich mit Nitzsche, nichts dagegen mit dem Lemma zu tun hat. Schließlich sind auch die Manusmritis sind keine „zutreffende Beschreibung der altindischen Gesellschaft", wie aus dem Text hervorgeht.--Durga 19:51, 11. Mär. 2008 (CET)
- Hallo Durga. Meine Quellen sind dazu nicht ganz eindeutig, aber wahrscheinlich hat König Rama Thibodi, der 1351 das Königreich Ayutthaya gründete, seinen neuen Rechts-Codex auch auf „Manus Gesetzbuch“ aufgebaut. Dieser Rechts-Codex soll in Teilen noch bis ins 19. Jahrhundert gegolten haben. Sollte das nicht auch im Artikel erwähnt werden? Hast Du vielleicht irgendwelche Unterlagen dazu? --Hdamm 08:42, 12. Mär. 2008 (CET)
- Leider habe ich keine Literatur dazu. Aber warum sollte es nicht stimmen! Das ist ein Beispiel für das zu Beginn des Artikel Geschriebenen: "Die Manusmriti ist also nicht als Gesetzbuch im juristischen, sondern im normativen Sinne zu verstehen. Sie ist eine Sammlung der zur Zeit der Entstehung geltenden Werte, die möglicherweise auch eine wichtige Grundlage für die Gesetzgebung waren. Ich persönlich finde es sehr problematisch, dass vielen die heutige Bedeutung nicht bewußt ist: Manu ist noch immer hoch verehrt, was aber nicht bedeutet, dass seine alten Gesetze allgemein gültig sind, das wäre absurd. Wenn ich dafür gute Belege finde, werde ich das noch einfügen.--Durga 17:10, 13. Mär. 2008 (CET)
- In der englischsprachigen Wikipedia (https://en.wikipedia.org/wiki/Manusmriti) gibt es wichtige Hinweise auf die dem Text noch in seiner neuzeitlichen Verwendung zugeschriebene Funktion als normative Rechtsquelle für Hindus unter britischer Kolonialherrschaft im 18. und 19. Jahrhundert. Die englische Übersetzung von William Jones (1796) ist in diesem Zusammenhang zu sehen; die deutsche Rezeption (und die europäische Rezeption insgesamt) beruht zunächst auf dieser englischen Übersetzung. Das wäre für den rezeptionsgeschichtlichen Abschnitt zentral, allerdings wäre es schön, wenn das jemand schreiben könnte, der sich damit wirklich auskennt. --2A02:908:D73:CCA0:D9D:904F:4DD1:84D3 12:27, 13. Jan. 2022 (CET)
- Leider habe ich keine Literatur dazu. Aber warum sollte es nicht stimmen! Das ist ein Beispiel für das zu Beginn des Artikel Geschriebenen: "Die Manusmriti ist also nicht als Gesetzbuch im juristischen, sondern im normativen Sinne zu verstehen. Sie ist eine Sammlung der zur Zeit der Entstehung geltenden Werte, die möglicherweise auch eine wichtige Grundlage für die Gesetzgebung waren. Ich persönlich finde es sehr problematisch, dass vielen die heutige Bedeutung nicht bewußt ist: Manu ist noch immer hoch verehrt, was aber nicht bedeutet, dass seine alten Gesetze allgemein gültig sind, das wäre absurd. Wenn ich dafür gute Belege finde, werde ich das noch einfügen.--Durga 17:10, 13. Mär. 2008 (CET)
Das Wort "Hinduismus" fehlt
[Quelltext bearbeiten]Das Wort Hinduismus kommt bisher im Artikeltext überhaupt nicht vor, das Adjektiv hinduistisch nur einmal an untergeordneter Stelle, Zitat: „Diese Ordnungsprinzipien lassen sich heute z.B. im hinduistischen ehemaligen Königreich Nepal nachweisen.“ Ist das Absicht? Lektor w (Diskussion) 07:55, 18. Mär. 2014 (CET)
Manus Gesetzbuch / Schopenhauer
[Quelltext bearbeiten]Leider fehlt auch der Hinweis auf Arthur Schopenhauer. Er hat dieses Werk in der Ausgabe Weimar 1797 am 15. August 1816 von der königlichen Bibliothek in Dresden ausgeliehen, damit folgte er einem Hinweis aus den Asiatick Researches, für deren Bände er ein eigenes Heft mit Exzerpten angelegt hat. Vor allem in seiner Ethik bezieht sich Schopenhauer gern auf das von ihm hochgeschätzte Werk. (Beispiel: Welt als Wille und Vorstellung; 3. Aufl. Bd 1; 4. Buch: Die Welt als Wille; § 62 Bejahung und Verneinung des Willens). Jochen Stollberg (nicht signierter Beitrag von 84.179.174.122 (Diskussion) 17:43, 27. Nov. 2015 (CET))
- Habe den entsprechenden Hinweis eingefügt. --2A02:908:D73:CCA0:D9D:904F:4DD1:84D3 12:27, 13. Jan. 2022 (CET)