Diskussion:Marianneum
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Josef Moser in Abschnitt Öffentlichkeitsrecht?
Öffentlichkeitsrecht?
[Quelltext bearbeiten]Am 17. August 1888 erhielt die Kirche das Öffentlichkeitsrecht? Sollte das nicht eher die Schule betreffen? lg --Herzi Pinki (Diskussion) 20:41, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Kann beides sein und wird ohne OR wohl kaum möglich zu belegen sein, ich hab aber natürlich nicht alle Publikationen dazu:
- Die heutige Pfarrkirche Hetzendorf am Marschallplatz wurde nämlich erst in den Jahren 1908/1909 gebaut, vorher war die Schlosskirche Hetzendorf die Pfarrkirche, die lag in einem "Habsburger-Schloss", von außen gar nicht sichtbar. Die Invalidenhauskirche am Fasangarten gab es damals auch noch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass man für das immer größer werdende "Publikum" eine andere Kirche gesucht hat und damit der früheren (praktisch als "Privatkapelle" geführten Klosterkapelle) weitgehendere Rechte (Taufe etc.) zusprach, also sie quasi zur Filialkirche und damit zu einer "öffentlichen" Kirche erhob. Viele andere Kirchengebäude, die damals dafür in Frage gekommen wären, fallen mir auf die Schnelle (und die Entfernung) für diese Gegend momentan nicht ein.
- Andererseits hätte natürlich auch die Schule von einem Kinderasyl zu einer "echten Schule" werden und das schulische Öffentlichkeitsrecht erhalten können.
- --Josef Moser (Diskussion) 12:28, 16. Okt. 2024 (CEST)