Diskussion:Markt (Begriffsklärung)
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Herzi Pinki in Abschnitt Deutschlandlastig
Deutschlandlastig
[Quelltext bearbeiten]§69 Gewerbeordnung ist zu spezifisch oder sollte zumindest für die DACH-Länder spezifisch definiert werden. --Herzi Pinki 15:47, 18. Dez. 2007 (CET)