Diskussion:Marktmissbrauchsrichtlinie

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von R2Dine in Abschnitt Lemma
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Änderungen von 2016

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Hier ergeben sich gravierende Änderungen für die Finanzmärkte, die man im Artikel darstellen könnte, z.B. [1]. --PM3 22:46, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Lemma

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Das Lemma sollte geändert werden. Die Richtlinie hat die amtliche Bezeichnung Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch). In Wikipedia firmiert sie unter Marktmissbrauchsrichtlinie. Das ist genau betrachtet falsch. Denn als Marktmissbrauchsrichtlinie wird die Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie) bezeichnet. Daneben gibt es noch die Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission.

Mein Vorschlag: Dieser Artikel hier wird auf Richtlinie 2003/6/EG über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation verschoben (das war das ursprüngliche Lemma). Zur Marktmissbrauchsrichtlinie (Richtlinie 2014/57/EU) und Marktmissbrauchsverordnung können dann eigene Artikel angelegt werden.

--Forevermore (Diskussion) 20:41, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Da die Richtlinie 2003/6/EG inzwischen nicht mehr gilt, braucht sie auch kein eigenes Lemma mehr. Sie ist aber in der Entstehungsgeschichte zur Marktmissbrauchsrichtlinie erwähnt. R2Dine (Diskussion) 12:12, 6. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 12:12, 6. Jul. 2017 (CEST)