Diskussion:Martin Mendgen

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Wahldresdner in Abschnitt Martin Mendgen, Wanderjahre und Ehe mit einer Siebenbürgerin.
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Martin Mendgen, Wanderjahre und Ehe mit einer Siebenbürgerin.

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Mein Name ist Hans Eduard Mendgen geb. am 19.05 1926 als Sohn des Trierer Malers Martin Mendgen, der sich am 29. 03. 1924 mit der Siebenbürger Deutschen Elsa Katharina Schirmer verheiratet hatte.

Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor: die Tochter Johanna Elsa Katharina Mendgen. geb. am 18. 01 1925 und der Sohn Hans Eduard Mendgen, geb. am 19.05. 1926. Das Ehepaar ließ sich am 24. 09 1929 auf Initiative von Elsa Mendgen geb. Schirmer scheiden, nachdem Martin, der zu der Zeit in Mediasch und Schäßburg lebte, seit über sechs Monaten seine in Marienburg bei Kronstadt wohnende Familie nicht mehr kontaktiert hatte. Unmittelbar nach der Scheidung verließ Martin Mendgen Siebenbürgen in Rumänien und kehrte nach Trier zurück. Die Zahlungen, zu denen er sich laut Scheidungsurkunde (die mir vorliegt) verpflichtet hatte, blieben jedoch aus. Offensichtlich war es zu der Zeit von Rumänien aus sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich, in so einem Fall jemanden im Ausland gerichtlich zu belangen. Als der bisherige Geldgeber der jungen Familie, Elsa Mendgens Vater Eduard Schirmer kurz darauf verstarb, wurde es äußerst schwierig, die Familie zu versorgen. Nach wiederholten vergeblichen Versuchen, den Vater der Kinder zu den erforderlichen Zahlungen zu bewegen, beauftragte Elsa Mendgen Ende der 30er Jahre den Deutschen Konsul XXX von Kronstadt (Brasov) , den sie zufällig persönlich kennen gelernt hatte, sich der Angelegenheit anzunehmen. Was sie allerdings nicht wusste, war die Tatsache, dass der nationalsozialistische Staat Deutschland, absolut kein Interesse daran hatte, regelmäßige Zahlungen ins Ausland abfließen zu lassen. Allerdings war das Vertrauen der Siebenbürger zu Deutschland „an sich“, seit jeher so groß, dass es dem Konsul nach einigem Bemühen gelang, sie davon zu überzeugen, dass es für ihre Kinder, die ja einschließlich ihr nach deutschem Gesetz sowieso Deutsche Staatsbürger seien, am Besten sei, wenn sie ihm genehmige, sie kostenlos nach Deutschland zu schicken. Dort könnten sie dann weiterhin das Gymnasium wie bisher besuchen und der Deutsche Staat würde auch die zukünftige Ausbildung übernehmen. Für eine Frau in ihrer Lage war das natürlich ein fantastisches Angebot, dem sie zwar schweren Herzens, aber aus praktischen Gründen schließlich doch zustimmte. Vom Vater war nicht mehr die Rede. Es war auch nicht bekannt, wie er lebte und dass er seine erste Ehe im allgemeinen nirgends erwähnte. Nach seinem Tod im Jahr 1970, wurden seine Nachkommen aus erster Ehe natürlich nicht erwähnt und erst durch das Trierische Jahrbuch von 1993 wurde uns bewusst, dass meine Schwester und ich eigentlich erbberechtigt gewesen wären. Nach Einschalten eines Rechtsanwaltes gelang es uns, das einigermaßen zu korrigieren. Ungeachtet dessen begann ich gleich zu Beginn meines Ruhstandes im Jahr 1989, bei den zahlreichen Siebenbürgern, die jetzt hier in Deutschland leben, nach seinen in Rumänien entstandenen Arbeiten zu suchen. Ich bat durch Suchanzeigen in Siebenbürger Zeitungen in Deutschland, um die Erlaubnis, Bilder von Martin Mendgen fotografieren zu dürfen. Auf diesem Wege kam ich zu einer Dokumentation mit über 100 Fotokopien seiner Werke, die in den nur sechs Jahren seines Aufenthaltes dort (von 1923 bis 1929), entstanden sind. Durch die Berichte noch vieler dalmals noch lebender Zeitzeugen, in der Dokumentation (einem so genanntes Fotobuch) aufgenommen wurden, ist sie zu einem sehr interessanten Zeugnis dieser Jahre geworden. (nicht signierter Beitrag von 217.238.122.85 (Diskussion) ) (von Artikel auf Diskussionsseite übertragen. --Wdd (Diskussion) 11:18, 8. Dez. 2014 (CET))Beantworten