Diskussion:Martin Neumeyer
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Bmstr in Abschnitt Unterscheidung Politiker/Beamter
Unterscheidung Politiker/Beamter
[Quelltext bearbeiten]Die Unterscheidung der beiden Martin Neumeyer hinsichtlich Politiker und Beamter ist nicht sonderlich eindeutig, da ein Ministerialdirektor ein politischer Beamter ist, somit ist auch dieses Amt in gewisser Weiße ein politisches. Daher ist die Detailunterscheidung zwischen Mitglied des Landtags und Amtschef in der Staatskanzlei besser geeignet. --Jadadoo bedrohte Artikel 13:46, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Die Unterscheidung ist beim aktuellen Lemma Martin Neumeyer (Politiker, 1960) für den (ehemaligen) Ministerialbeamten tatsächlich schwierig - ja das Lemma ist als irreführend an zu sehen. Ein politischer Beamter, bleibt ein Beamter. Er ist kein Politiker (vgl. Politiker). Auch seine neue Funktion ist nicht die eines Politikers. Sein früheres Lemma Martin Neumeyer (Ministerialdirektor) war besser. Sie ist aber wohl überholt daher schlage ich die von einer einzelnen Funktion unabhängigere Bezeichnung Martin Neumeyer (Verwaltungsjurist) vor. Wenn jemanden etwas besseres einfällt bitte melden. --Bmstr (Diskussion) 08:59, 28. Dez. 2016 (CET)