Diskussion:Massaker von Caiazzo

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Reisender.ab in Abschnitt Literatur
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Also, ein ganzer Artikel als Zitat eines Verantwortlichen? Irgendwie bin ich damit nicht wirklich einverstanden. Ich habe von dem Thema aber leider keine Ahnung, um es zu korrigieren...--Praectar 11:55, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Strafe?

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Zu den ersten Tötungen steht im Artikel, sie seien verjährt gewesen. Aber was ist mit den weiteren im Haus? Wurde jemand verurteilt? Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 13:58, 21. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Quellen

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Mir ist nicht klar, was alles wörtlich zitiert ist. Ganze Abschnitte gehen mit Anführungszeichen los, haben aber kein Schlusszeichen (Ausgangslage , Der weitere Verlauf). Geschweige denn eine Fußnote, woher abgeschrieben wurde. Das sollte klargemacht werden. Okmijnuhb·bitte recht freundlich 17:28, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Der Artikel ist ohne Quellen geschrieben. Dabei sind ganze Absätze wörtliche Zitate. Es ist auch nicht dargestellt, wann das angegebene Landgericht entschieden hat. Mir scheint das eine URV zu sein. --Orik (Diskussion) 14:57, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Literatur

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Zeitungsartikel sind sicherlich nicht unter "Literatur" zu fassen, zumal es wissenschaftliche Literatur gibt. Das betrifft sowohl die Vorgänge in Caiazzo als auch die juristische Verarbeitung. Hinzuweisen ist auf

  • Lutz Klinkhammer: Caiazzo. In: Stragi naziste in Italia. La guerra contro i civili (1943–1944). 2. erw. Aufl. Donzelli, Rom 2006, S. 43–53.
  • Gerhard Schreiber: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien. Täter – Opfer – Strafverfolgung. C. H. Beck, München 1996, S. 141ff.
  • Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Mohr Siebeck, Tübingen 2002, S. 130ff.
  • Lutz Klinkhammer: Der „Schrank der Schande“ und das „Vergessen“ eines Bürgerkrieges. Der Untersuchungsausschuss des italienischen Parlaments zur Aufdeckung der Nichtverfolgung von nationalsozialistisch-faschistischen Gewaltverbrechen. In: Christoph Cornelißen, Paolo Pezzino (Hrsg.): Historikerkommissionen und historische Konfliktbewältigung. De Gruyter, Berlin und Boston 2018, S. 153ff.
  • Joachim Perels: Die Umdeutung der NS-Diktatur in einen Rechtsstaat. In: Leviathan – Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft 35, 2 (2007), S. 230–247.
  • Henning Radtke: Vergänglichkeit und Gerechtigkeit. Die Bedeutung der Zeit für das Rechthaben und Rechtbekommen. In: Die Zeit. Betrachtungen eines rätselhaften Phänomens. Uni-Magazin – Forschungsmagazin der Leibniz-Universität Hannover, 3–4/2012, S. 48–51.
  • Bernd-Rüdeger Sonnen: Mord verjährt … 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.3.1995 – 2 StR 331/91. In: Neue Kriminalpolitik, 4/1995, S. 48–51.

--Mautpreller (Diskussion) 12:32, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Mautpreller, sehr gute Auflistung. wertvoll für den Abschnitt Rezension. Danke --Reisender.ab (Diskussion) 06:22, 7. Sep. 2024 (CEST)Beantworten