Diskussion:Matthias Prinz

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In Sachen Maschmeyer gegen ARD

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Ich denke, es muss jetzt ein Absatz in Sachen Maschmeyer hinzugefügt werden:

"Höhepunkt der Streitereien ist [...] ein 61-seitiges, sogenanntes Hinweisschreiben von Maschmeyers Anwalt Mathias Prinz an die Intendanten der ARD-Anstalten, um die Ausstrahlung von „Der Drückerkönig und die Politik“ zu verhindern. „Wir prüfen alle Dinge, die dort angeführt werden, sehr genau“, sagt Wels. Bis zum heutigen Tag habe der Sender nicht entdecken können, was einer Ausstrahlung entgegenstehe. [...] Der Film stellt die Geschäftspraktiken von Maschmeyer und seine Nähe zu Politikern äußerst kritisch dar. So skizziert das Stück etwa seine Kontakte zu Verantwortlichen aus der Zeit von Rot-Grün unter Altkanzler Gerhard Schröder (SPD), nennt Verbindungen zu den Renten-Experten Walter Riester und Bert Rürup sowie der heutigen Familienministerin Kristina Schröder (CDU)."

Die Sache könnte sich zu einem Präzedenzfall auf der Ebene Promischutz und -rechte vs. Pressefreiheit auswachsen. Nachtrag: Matthias oder Mathias P.? --Delabarquera 14:56, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Nachdem sich keine Gegenstimmen erhoben haben, habe ich einmal einen entsprechenden Satz eingefügt. --Delabarquera 17:04, 14. Jan. 2011 (CET)Beantworten

"Im Oktober 2014 erlitt Prinz ein folgenschweren Schlaganfall."

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Das stimmt so aber nicht. Im Einzelnachweis zu diesem Satz ist von einem Herzinfarkt die Rede. Zwischen diesem und einem Schlaganfall ist aber ein großer Unterschied. Ich werde daher den Satz korrigieren. ;)

LG DanySahne85 (Diskussion) 09:51, 10. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

  • Ja, die Erzählung vom Herzinfarkt ist viel heroischer als die vom Schlaganfall, bei dem auch immer mitschwingt, der Betroffene könnte an geistigen Fähigkeiten eingebüßt haben, was berufsschädigend wäre. Da macht es auch nichts, wenn die Symptome und Folgen nicht so ganz passen. (nicht signierter Beitrag von 92.73.27.235 (Diskussion) 15:06, 25. Mai 2024 (CEST))Beantworten
Es war kein Herzinfarkt. Die Medien erwähnen entweder einen Stillstand aufgrund von Kammerflimmern bei Ausschluss eines Infarkts oder einen Schaganfall. --Martin67 (Diskussion) 15:51, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten