Diskussion:Matthias Sehling/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 213.30.216.194 in Abschnitt KiPo-Verurteilung
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Die Formulierung: "Sehling stammt aus dem Egerland" kann so nicht stimmen, da er 1959 in München (Bayern!) geboren wurde. Sein Vater stammt aus dem Egerland. Somit gehört er zur sog. "Bekenntnisgeneration" die sich der alten Heimat zugehörig fühlt.

Habe eine Formulierung in seiner CSU-Biographie gefunden und modifiziert übernommen.

KiPo-Verurteilung

Muß das nicht hier rein?

Hoher Beamter wegen Kinderpornos verurteilt: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/330/488724/text/ --AThaler 14:19, 27. Nov. 2009 (CET)

Ja, das muss hier rein. Aber da Benutzer:Rudolph Buch das offenbar vertuschen will (und als Admin das leider auch kann) wird's wohl wieder gelöscht werden. Warum das "keine ausreichende Quelle" sein soll, und warum das gegen die Biografieregeln verstoßen soll, bleibt wohl das Geheimnis von Benutzer:Rudolph Buch.
Das hat weder mit Vertuschen zu tun, noch ist es ein Geheimnis: Der SZ-Artikel nennt den vollen Namen nicht und ist deshalb kein Beleg, dass es wirklich um diese Person geht. Natürlich kann man sich das zusammenreimen, aber es bleibt Vermutung. Aber sogar wenn die SZ den Namen genannt hätte (was sie sicher bewusst unterlassen hat - bereits das sollte Dir zu denken geben) wäre die Information gemäß WP:BIO im Artikel nicht statthaft und m. E. auch rechtlich unzulässig: Der Strafbefehl hatte keine Auswirkungen auf die bereits beendete Abgeordnetentätigkeit, ein die Persönlichkeitsrechte überragendes, öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht also nicht. Die Straftat ist auch nicht so schwerwiegend, dass sie wesentlicher Teil der Vita wäre: Vom höchstmöglichen Strafmaß her gehört es eher zu den minderschweren Delikten und Wikipedia ist weder ein moderner Pranger noch das Backup des Bundeszentralregisters. Schließlich geht es hier auch nicht um privilegierte "aktuelle Berichterstattung" sondern um eine dauerhafte Darstellung.
Also nochmal: Lies Dir WP:BIO durch und sag mir, wie Du die Einfügung damit in Einklang bringst. Und schau Dir auch mal Lebach-Urteil und vergleichbare Fälle an, die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig. Wir können auch gerne andere Nutzer oder einen Admin um eine "Dritte Meinung" bitten (Kriddl, zum Beispiel, ist Jurist und - anders als ich - auch Admin, und ich werde mich seiner Meinung gerne beugen, vielleicht habe ich mich ja auch verrannt). Bis dahin habe ich es erneut gelöscht. Und zwar nicht, um es für den Betroffenen zu vertuschen, sondern um möglichen Schaden für die Wikipedia abzuwenden (bzw. Schaden für Dich, solange Deine IP erkennbar ist). Gruß, --Rudolph Buch 13:39, 1. Dez. 2009 (CET)
Das 3. Beispiel entspricht genau dem hier erörteten Fall. Die Vertuschung bezog sich darauf, dass du den KiPo-Skandal nicht nur im Artikel, sondern auch hier auf der Diskussionsseite gelöscht hattest - DAS ist Vertuschung! (nicht signierter Beitrag von 213.30.216.194 (Diskussion | Beiträge) 15:03, 1. Dez. 2009 (CET))
(Zwischenquetsch) Einträge auf einer Diskussionsseite lösche ich tatsächlich nur ungern und habe gezögert. Aber Dein Eintrag auf der Diskussionsseite hat letztlich die gleiche Behauptung enthalten wie Deine Einfügung in den Artikel. Auch Diskussionsseiten sollten keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Und es entspricht auch nicht dem dritten Beispiel ("...und löst einen öffentlichen Skandal aus. Wir haben eine Person des öffentlichen Lebens, eine für das Wirken des Politikers bedeutsame Information...): Weder war es ein öffentlicher Skandal, noch ist er aktuell eine Person des öffentlichen Lebens, noch ist es für sein Wirken als (ehemaliger) Politiker bedeutsam. Wie gesagt: Ich verstehe Dein Bemühen um Vollständigkeit, aber in Fällen wie dem vorliegenden geben die Regeln eben eher Zurückhaltung vor. ("In Grenzfällen sollte die Daumenregel lauten „schädige niemanden“. Wikipedia ist eine Enzyklopädie, keine Tageszeitung. Es ist nicht unsere Aufgabe, Sensationen zu veröffentlichen oder prickelnde Gerüchte zu verbreiten", sagt WP:BIO.).
Es war nicht mein Eintrag - es gibt noch mehr, die meinen, diese Unglaublichkeit gehört in den Artikel. Gebe mich aber der Macht des Admins geschlagen und hoffe, dass zumindest die Diskussion nicht nochmals gelöscht wird, sodass Interessierte hier nachlesen können. (nicht signierter Beitrag von 213.30.216.194 (Diskussion | Beiträge) 09:48, 2. Dez. 2009 (CET))

Da es kein öffentliches Verfahren gab (das Strafverfahren endete mit Strafbefehl; das Verwaltungsverfahren durch das Ziehen persönlicher Konsequenzen), wäre das dem Privatleben zuzurechnen. Er ist damit nicht an die Öffentlichkeit getreten und es betrifft (da Ermittlungen erst nach der abgeordnetentätigkeit) auch nicht das öffentliche Leben des in dem SZ-Artikel beschriebenen. Die SZ weiß schon, was sie macht, wenn sie den Namen nicht ausdrücklich nennt. Kurz: Lasst das doch einfach weg.--Hochachtungsvoll Kriddl Kriddls Kummerkasten 14:15, 1. Dez. 2009 (CET)