Diskussion:Maturaarbeit
Name
[Quelltext bearbeiten]heißt es nicht maturaarbeit? so steht es auch in dem von dir verlinkten artikel zur Maturität geschrieben.
- Ich bin mir in dieser Sache auch nicht ganz sicher. Es lässt sich nicht zweifesfrei sagen, ob es Maturaarbeit, Maturarbeit oder Maturitätsarbeit heisst.
- Auf den (Unter-)Seiten des Bundes (www.admin.ch) beispielsweise, wird auch kein einheitlicher Begriff verwendet. Im Gesetz steht zwar Maturaarbeit, dafür aber Maturität und Maturitätsprüfung (auf den Maturzeugnissen steht auch "Maturitätszeugnis".
- Meiner Meinung nach müsste es also konsequenterweise auch Maturitätsarbeit heissen. Umgangssprachlich, (auf Schweizerdeutsch) wird aber immer von Maturarbeit gesprochen.
- Im Kanton Zürich gibt es eine Austellung der besten Arbeiten. Dort ist auch von Maturitätsarbeiten die Rede.
- --David 19:22, 21. Sep 2005 (CEST)
meines wissens heisst es korrekt maturitaetsarbeit, es wird aber von vielen maturarbeit genannt. --Philtime 21:58, 3. Apr 2006 (CEST)
von allen. nur so btw (;
an der KS Luzern wird sie offiziell Maturaarbeit genannt. Aber da die Regelung ja kantonal ist und die Maturaarbeit (oder eben Maturitätsarbeit) nicht zur eidgenössischen Matura zählt, spricht vieles für beide Begriffe als offiziell. --81.221.179.249 20:46, 18. Okt. 2009 (CEST)
Die offizielle Bezeichung lautet 'Maturaarbeit', vgl. hier. Der bestehende Redirect von 'Maturaarbeit' zu diese Seite sollte aufgehoben werden und 'Maturitätsarbeit' sollte dafür auf 'Maturaarbeit' redirected werden. -- Waldi66 (Diskussion) 11:26, 15. Mai 2012 (CEST)
Wertung
[Quelltext bearbeiten]Die im Artikel genannten Angaben bezüglich der Wertung der Maturaarbeit (letzter Abschnitt, keine Zulassung mit ungenügender Arbeit) sind nur in Teilen der Schweiz (Zürich?) korrekt. Die Maturaarbeit ist keine eidgenössische Prüfung, sondern eine kantonale. Deshalb ist auch die Wertung von Kanton zu Kanton unterschiedlich, teilweise wird sie meines Wissens sogar ganz weggelassen (Westschweiz). Hier in Luzern zählt sie als ganze Note, die nur mit dem zweiten kantonalen Maturafach (Philosophie) kompensiert werden kann. Man kann also auch mit einer ungenügenden Maturaarbeit die Matura bestehen (z.B. Maturaarbeit 3.0 und Philosophie 6.0). Dies sollte im Artikel klar gemacht werden, oder man könnte sogar unterschiedliche kantonale Regelungen erläutern. Für Luzern könnte ich dies übernehmen. Das macht aber nur Sinn, wenn andere sich dabei beteiligen und die Situationen in anderen Kantonen erklärt wird.. --Rübenblatt Allez Lyon! 20:23, 18. Sep 2006 (CEST)
mit einer 5 in philo kann man eine dreieinhalb ausbügeln. lebender beweis: ich falls man aber in philo schlechter ist, kann man auch mit anderen fächern ausbügeln... solange man diese pluspunkte nicht für andere minuspunkte verbraucht hat... (nicht signierter Beitrag von 82.136.81.140 (Diskussion) )
- Genau das ist doch das Problem. Ich weiss nicht wo du wohnst, dort kann man das offenbar, in anderen Kantonen aber nicht (z.B. in Luzern, und das weiss ich mit Sicherheit). --Rübenblatt Allez Lyon! 19:10, 30. Sep 2006 (CEST)
- Fang doch mal an, dann werden andere deinem Beispiel sicher folgen... --David 22:01, 18. Sep 2006 (CEST)
- soweit ich weiss ist die maturaarbeit im eidgenössischen gesetz geregelt. im thurgau wenigstens ist eine angenommene arbeit voraussetzung für die zulassung zur matura. --Functionist 23:50, 28. Aug. 2008 (CEST)