Diskussion:Maur

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Albinfo in Abschnitt Bitte keine Politik!
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"Dieses Recht ist im deutschsprachigen Raum mit einer Ausnahme einzigartig."

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Von welcher Ausnahme ist die Rede? Es hat keinen Sinn, von Ausnahmen zu Reden, die dann nicht erwähnt werden. Gruß, --87.187.25.147 17:46, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe diesen ohnehin sinnlosen Satz entfernt, weil sogar Jörg Wettlaufers (zugunsten der Primae-noctis-Leugner voreingenommene) Buch "Das Herrenrecht der ersten Nacht" mehrere Fälle nennt.--Kossuth 22:58, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Noch ein Einwand zum folgenden Artikelausschnitt: "Die Historiker glauben aber nicht, dass der Meier von diesem ius primae noctis wirklich Gebrauch machte. Denn der Bräutigam konnte ihm auch einen Ersatz zahlen, und dies war weniger ein Ersatz für das entgangene Vergnügen, sondern mehr eine Entschädigung für all die Sachen, die der Meier und seine Frau an das Hochzeitsfest beizusteuern hatten (Geschirr, Holz, Schweinefleisch)." Dass primae noctis durch eine Abgabe abgelöst werden konnte ist allgemein bekannt. Allerdings ist es meines Erachtens mehr als naiv zu behaupten, dass der Grundherrscher so großzügig gewesen wäre und der Bauernfamilie zur Hochzeit Luxusgüter geschenkt hätte. Das ist vorne bis hinten nicht plausibel! Eine Heiratsabgabe war tatsächlich nichts Anderes als ein materieller Ausgleich für eine "entgagene" "erste Nacht" und nicht, weil der Grundherrscher zuerst "einen ausgibt" und dann wieder Rückzahlungen fordert! Was für ein Feudalismusliebhaber muss jemand sein, welcher nicht nur die sehr naheliegende praktische Ausübung der "ersten Nacht" leugnet, sondern im selben Atemzug auch noch die Gelegenheit nutzt um den Grundherrscher zum Wohltäter und irreal spendablen Hochzeitsgönner zu verklären?--Kossuth 22:58, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

@"von welcher Ausnahme ist die Rede": Offnung von Hirslanden und Stadelhofen
@"sogar Jörg Wettlaufers Buch mehrere Fälle nennt": Dem muss ich widersprechen. Wettlauf erwähnt auf den Seiten 15-18 nebst Maur und Hirslanden/Stadelhofen zwar mehrere Belege aus Frankreich und Katalonien. Schliesst aber mit den Worten Tatsächlich haben sich trotz der intensiven Suche vieler Historiker nach ähnlichen Äußerungen keine weiteren Orte gefunden, an denen Texte vergleichbarer Art mit einer Erwähnung des Herrenrechts auftauchen. (J. Wettlaufer: Das Herrenrecht der ersten Nacht, Campus Verlag, Frankfurt 1999, S. 18) Da weder Frankreich noch Katalonien zum deutschsprachigen Sprachraum gehören, darf der Satz wohl wieder eingefügt werden. Es sei denn, wir erfahren hier etwas komplett Neues von dir.
@"folgender Artikelausschnitt": Du darfst gerne widerläufige Historikermeinungen einfügen. Aber bitte mit Beleg.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein bei Aeppli abgedrucktes Zitat von Schmid erwähnen: Das Jus primae noctis in seiner eigentlichen Gestalt, nämlich als das Recht des Herren, die erste Nacht (und keine anderer!) bei der neuvermählten Untertanin zu verbringen, stellt geradezu eine eindeutige Absage an die Tyrannenwillkür dar, indem eine rigorose Rechtsnorm aufgerichtet wird, welche jedes Deuteln ausschliesst. (F. Aeppli: Geschichte der Gemeinde Maur, Maur 1979, S. 47). Man könnte das Herrenrecht somit schon fast als Schutznorm für die Frauen verstehen. Ist eine Überlegung wert. --Lars 00:57, 2. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Jörg Wettlaufs "Das Herrenrecht der ersten Nacht" nennt neben Maur noch zwei weitere Orte, nämlich Hirslanden und Stadelhofen. Es sind also neben Maur noch mindestens zwei weitere. Und was primae noctis im Allgemeinen angeht, würde ich nicht von einem "Gesetz", sondern von einer Sitte sprechen, welche klar illustriert, dass ein Grundherrscher in der Praxis jederzeit sexuelle Übergriffe an unterlegenen Lehensleuten begehen konnte. Denn wenn schon eine Braut die erste Nacht mit dem Lehensherrscher verbringen musste, kann man sich wohl denken, was für eine "leichte Beute" erst die unverheirateten Frauen gewesen sein mussten, welche den Sitten nach noch schutzloser waren!--Kossuth 02:33, 2. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Wir könnten uns hier ja schon einiges an Diskussion sparen, wenn du dich zuerst mit dem Thema auseinandersetzen würdest. Ich kann ja verstehen, dass nicht jeder mit den Zürcher Lokalitäten vertraut ist. Aber ich habe ja oben geschrieben, dass es lediglich eine weitere Offnung ist, die das Herrenrecht erwähnt: diejenige von Stadelhofen und Hirslanden. Stimmt: zwei weitere Orte. Aber: nur eine weitere Erwähnung. Insofern war der Satz auch in diesem Punkt korrekt, da dort nicht von Orten die Rede ist, was auch nicht wirklich sinnvoll wäre (weil wohl fast jede Offnung oder ähnliche Rechtsquelle sich nicht nur einem Ort, sondern einem Gebiet widmet). --Lars 08:53, 2. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Bitte keine Politik!

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Man soll mich bitte nicht falsch verstehen: Als Einwohner der Gemeinde Maur (Ebmatingen) freue ich mich sehr auf den Tag, wo der Fluglärm wieder verschwindet, er ist manchmal wirklich lästig. Aber dass der Fluglärm die Lebensqualität in der Gemeinde "deutlich einschränkt", halte ich dann doch für übetrieben. Wir haben Freunde in Opfikon/Glattbrugg - dort ist der Fluglärm tatsächlich extrem und wirkt sich nachweislich auf die Lebensqualität aus. Dies zeigt auch der Zürcher Fluglärmindex das Jahr 2010, der für Maur gerade einmal 99 vom Fluglärm stark belästigte Personen ausweist (bei ca. 9'500 Einwohnern), während Kloten 5401 und Opfikon 4449 stark belästigte Einwohner verzeichnen. Ich habe deshalb den Eindruck, dass der erwähnte Eintrag politisch gefärbt ist und von Fluglärmgegnern stammt (zu denen ich prinzipiell auch gehöre, aber das hier ist eine Enzyklopädie). Ich habe die fragliche Formulierung deshalb in "beeinträchtigt" geändert. Maur ist trotz Fluglärm zu weiten Teilen noch eine recht ruhige Wohn- und Schlafgemeinde. --Botisa Tesar 13:06, 04.07.2012 (CEST)

Ich bin sogar noch etwas weiter gegangen und habe den ganzen Halbsatz gelöscht. Ich denke, das ist – wie du schon angedeutet hast – allzu sehr von persönlichen Einschätzungen und Wertungen abhängig. --Lars 13:45, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten