Diskussion:Max Ravoth

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Schibo in Abschnitt Wohnsitze
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Wohnsitze

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Die Angabe der jeweiligen Verwaltungsbezirke / Stadtbezirke ist stark irreführend, da sie sich auf die kommunale Neuordnung von 1920 (Groß-Berlin) bzw. auf die teilweise Neuordnung der Bezirksgrenzen von 1938 beziehen und folglich für die Biografie Ravoths vor 1920 unwichtig sind.

  • Die Mittelstraße liegt in der Berliner Dorotheenstadt, die ab 1920 zum Bezirk Mitte gehörte.
  • Die Grundstücke Kurfürstenstraße 71, Lützowstraße 60 und Dörnbergstraße 7 liegen alle in der Schöneberger Vorstadt bzw. im Lützowviertel, also ab 1920 im Bezirk Tiergarten. (Der südliche Teil der Schöneberger Vorstadt – etwa von der Kurfürstenstraße bis zum heutigen Kleistpark – wurde 1938 vom Bezirk Tiergarten in den Bezirk Schöneberg umgegliedert, was aber keines der genannten Grundstücke betrifft.)
  • Das Haus Bülowstraße 3 lag an dem ca. sieben Häuser langen westlichsten Teilstück der Bülowstraße, das aufgrund alter Grenzverläufe nicht zur Schöneberger Vorstadt (und damit zu Berlin), sondern zur bis 1920 selbständigen Stadt Schöneberg gehörte. Aus „verwaltungstechnischer“ Perspektive betrachtet, zog Ravoth also für kurze Zeit von Berlin nach Schöneberg. Im Alltagsleben dürfte das weitgehend bedeutungslos gewesen sein, allerdings könnte es – für für einen Freiberufler relevante – juristische und steuerliche Unterschiede gegeben haben. (Aber bevor das nicht genauer ergründet ist, braucht es im Artikel nicht erwähnt zu werden.)

In der Bautenliste dagegen hat es bei den heute noch existierenden Bauten einen gewissen Sinn, den (heutigen) Bezirk anzugeben (Zuständigkeit in Sachen Bauordnung bzw. Denkmalpflege).
--88.76.129.106 16:02, 30. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Einverstanden. War mir selbst nicht ganz sicher, ob man die heutigen Zuordnungen nennen soll, oder die zeitgenössischen, da das leider sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Werde es in Zukunft genauer machen. Danke. --Schibo (Diskussion) 15:04, 2. Okt. 2022 (CEST)Beantworten