Diskussion:Mecklenburgische Friedrich-Wilhelm-Eisenbahn-Gesellschaft

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Eine Staatsbahn ist in der Regel ein Eigenbetrieb oder Sondervermögen eines souveränen Staates. Aktiengesellschaften sind Subjekte des Privatrechts. Sie können ausnahmsweise auch als Staatsbahn fungieren, wenn ihre Aktien - wie bei der DBAG - hundertprozentig dem Staat geören (vgl. Artikel Staatsbahn). Bei der MFWE war das nicht der Fall. Auch heute ist die Bundesrepublik noch an Bahngesellschaften beteiligt, ohne daß dies Staatsbahnen wären. --Nordgau 20:46, 24. Mär 2006 (CET)

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