Diskussion:Medienhandelsrecht

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M.E. ist der Begriff "Medienhandelsrecht" kein gefestigter Begriff und daher in der Wikipedia überflüssig. Die Inhalte können im Artikel Medienrecht untergebracht werden. Wenn keine Belege für die Gebräuchlichkeit dieses Begriffs hinzugefügt werden, würde ich einen Löschantrag stellen wollen. -- HolgerPollmann 17:54, 28. Jul 2005 (CEST)

Sehe ich auch so. Dem Artikel ist nichts zu entnehmen, was eine Sonderstellung rechtfertigt. gerald h 02:05, 10. Sep 2005 (CEST)