Diskussion:Medienrecht
Vorsicht
[Quelltext bearbeiten]Es wird versucht, die medienrechtlichte Bedeutung des geltenden und des kommenden Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch Löschungen auszuklammern [1]
- Es wird versucht, hier politische Meinungsmache zu führen und mit irgendwelchen Gerüchten Panik zu machen. Mwka 16:07, 24. Sep 2004 (CEST)
- Zustimmung für Mwka - handelt sich um dieselbe IP, die auch gestern viel Unfug reingetan hat? (z.B. das da: Diskussion:Software-Piraterie) AN 16:12, 24. Sep 2004 (CEST)
Externer Link geeignet?
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich finde dieser gestern hinzugefügte externe Link gehört nicht hierher :
Man wird bei der verlinkten Seite auf die Homepage eines Rechtsanwaltes geleitet, hier zu einer sehr langen Liste mit dem Titel: "Urteile, Entscheidungen, Mitteilungen".
- Es ist fraglich, ob diese Seite den Verlink-Kriterien für Weblinks (Externe Links) entspricht: Keine Diskussionsforen, Adressammlungen etc. --- Also auch keine Urteilssammlungen!
- Die verlinkte Seite listet nur in juristischen Kreisen bekannte Urteils-Schlagwörter chronologisch auf. --- Als Wikipedia-Link sinnvoll?
- Beim Anklicken öffnet sich dann ein Popup, z.B. ein weiterer externer Link oder aber auch ein eingescanntes Urteil. --- Könnte man besser eine juristische Suchmaschine bedienen oder z.B. direkt beim BGH unter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nachgucken.
- Der Link enthält auch Entscheidungen die nicht zum Artikel "Medienrecht" passen, sondern auch den Bereichen Urheber- und Wettbewerbsrecht entstammen; Beispiel: Ladenschlussgesetz.
- Werden bei dem Link auf die Kanzlei die Regeln in Bezug auf Werbung eingehalten? --- Siehe Selbstdarsteller und Werbung.
Torinberl 01:44, 20. Okt 2004 (CEST)
- Man könnte 'drüber diskutieren... Aber wenn ich mir die Linkseite ansehe, finde ich auch: Nein, dieser Link sollte 'rausgenommen werden.
- 130.133.221.96 10:57, 21. Okt 2004 (CEST)
Absatz: Internet und Multimedia
[Quelltext bearbeiten]Wäre hier nicht ein Verweis auf den neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angebracht? Durch diesen neuen Staatsvertrag mit dem Namen "Staatsvertrag für Rundfunk- und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag)" wird der bisherige Mediendienste-Staatsvertrag aufgehoben. --Timo Nielsen 12:53, 18. Sep. 2007 (CEST)
Lesbarkeit
[Quelltext bearbeiten]Es sind hier zu viele Links auf andere Wikipedia-Artikel enthalten. Da müsste mal aufgeräumt werden. Die ISBN für vergriffene Bücher sind auch sehr nervig. --House1630 (Diskussion) 12:26, 28. Jul. 2016 (CEST)
- Eine Rechtsthematik, zumal Medien, beinhaltet zwangläufig viele Fachbegriffe. Sofern die einmal verlinkt sind, erhöht das m.E. die Nutzbarkeit. Die Literatur ist aktualisiert. --Treck08 (Diskussion) 12:47, 24. Jul. 2021 (CEST)