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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Widersprüchliches

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Beim 3.Absatz heißt es:

"Beiträge für den MUND .... werden im Normalfall nach redaktioneller Prüfung veröffentlicht."

Beim 4. Absatz (Kapitel "Kritik"), wo festgehalten wird, dass der Verfassungsschutz es "zum linksextremen Spektrum" zählt, wird in einer Art advokatischer Verteidigungsrede Folgendes geschrieben: "Diese Einschätzung ist dadurch zu erklären, dass der MUND ein offenes Projekt ist und lediglich rassistische, antisemitische und sexistische Mails nicht veröffentlicht werden."

Das widerspricht sich doch! Erst wird von allgemeiner (weil nicht näher definiert) "redaktioneller Prüfung gesprochen" (im 3. Absatz) und später (im 4. Absatz) wird dann in der advokatischen Verteidigungsrede davon gesprochen, dass ALLES veröffentlicht wird (Ausnahme: rassistisches, antisemitisches und sexistisches).

PS: Habe mir die Seite jetzt auch mal angesehen. Ich sehe dort nur linke und linksextremistische Artikeln und kann mir daher kaum vorstellen, dass die dort mit Ausnahme von Rassistischem, Antisemitischem und Sexistischem ALLES veröffentlichen (wie hier ein Enzyklopädieschreiber behauptet). --Nopoco 19:39, 22. Mär 2006 (CET)

Ja, der erklärenden Zusatz lehne ich auch ab, da er keiner reputablen Instanz zugeordnet werden kann. Vor allem die Behauptung, dass die Einschätzung des VS dadurch zu erklären sei, ist eine bloße Behauptung. --GS 08:46, 23. Mär 2006 (CET)


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GiftBot (Diskussion) 22:34, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten