Diskussion:Meier Kahn
Sachverhalt
[Quelltext bearbeiten]Usprüngliche Fassung:
- Zurück an seinem Arbeitsplatz wird der "Held von Aschaffenburg" 1934 seines Amtes enthoben, erhält Berufsverbot und wird ins Grundbuchamt abgeschoben. Aufgrund des am 7. April 1933 erlassenen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das ihn als Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkriegs noch schützte, wurde er zum 31. Dezember 1935 aus dem Staatsdienst entlassen.
Korrigierte Version:
- Zurück an seinem Arbeitsplatz wurde der "Held von Aschaffenburg" 1934 seines Amtes enthoben und ins Grundbuchamt abgeschoben. Das sogenannte Frontkämpferprivileg im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums schützte ihn zunächst vor einer Entlassung. Gemäß der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurde er zum 31. Dezember 1935 aus dem Staatsdienst entlassen.
Mit der 1.VO zum RBüGes wurde das Frontkämpferprivileg faktisch abgeschafft: alle „Juden“ (im Sinne dieser Definition) seien bis zum Jahresende 1935 als Beamte in den Ruhestand zu versetzen. --H.Parai (Diskussion) 18:44, 24. Jan. 2015 (CET)
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[Quelltext bearbeiten]Die ausführliche Darstellung des Kunstraubs sprengt den Rahmen einer Biografie. Weder die Tatschilderung noch die Urteile gegen die Täter gehören hierher; ebensowenig die Angaben zur Graphischen Sammlung.
Gibt es eine eingeführte Bezeichnung für diesen "spektakulärsten Kunstraub-Fall in Aschaffenburg"? Dann könnte dieser Teil unter einem eigenen Lemma stehen (n. B. ins Präteritum gesetzt...) und dorthin verlinkt werden. Ansonsten wäre dieser Teil zu streichen bzw. mit zwei Zeilen zusammenzufassen. Allerdings lassen die beigefügten Belege (ausschließlich zeitgenössische Zeitungen) auf eignen Forschungsergebnisse schließen - damit wäre eine Darstellung nach Wikipedia-Regeln nicht statthaft. Gibt es keinerlei zusammenfasssende Darstellung in einem Buch? Das lässt auf mangelnde Relevanz schließen.