Diskussion:Meimsheim

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Rosenzweig in Abschnitt „... dem Bistum ... gehörend ...“
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„... dem Bistum ... gehörend ...“

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Ist hier nicht eher das weltliche Territorium des jeweiligen Bischofs gemeint, also Hochstift Würzburg und Kurmainz, anstelle der Bistümer? --Rosenzweig δ 23:54, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Wohl sowohl als auch, da es sich sowohl um geistlichen als auch weltlichen Besitz handelte (Kirchenpatronat als auch Hofgüter). Zitate Aßfahl: „...im Tauschweg an das Bistum Speyer gegeben“ , “der württembergische Teil gehörte vor 1339 wohl dem Erzbischof von Mainz... um 1339 gelangte er an das Bistum Würzburg (Bischof Otto von Wolfskehl)...“, „1279 trug Konrad von Magenheim dem Erzbischof und Domstift von Mainz einen Hof als Lehen auf...“ usw.--Schmelzle 12:22, 8. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn auf die Besitzverhältnisse abgehoben wird, ist wohl jeweils das weltliche Territorium gemeint. --Rosenzweig δ 20:37, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten